Meine Amtszeit als Geschäftsführerin der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH

"Soest ist und bleibt ein beschauliches Städtchen. Seine eingesessenen BürgerInnen und Bürger tun sich schwer mit Menschen, die aus den tradierten und verankerten Rollenbildern fallen. [...] Erfolgreiche, lesbische, feministische Frauen fallen aus diesen Rollenbildern und erzeugen damit manchmal Befremden", so schrieb uns ein Ratsmitglied.

Ich, eine offen lesbisch lebende Frau, war Geschäftsführerin der Wirtschaft- und Marketing Soest GmbH (WMS). Heute weiß ich, dass der Bürgermeister von einem sehr frühen Zeitpunkt an fieberhaft nach Belastendem suchte, mit dem er mich trotz meiner herausragenden Leistungen aus meinem Amt als Geschäftsführerin dieser kommunalen Tochtergesellschaft abberufen, aber mindestens meine Wiederbestellung verhindern konnte. Als er trotz seines großen Belastungseifers NICHTS fand, setzte er  planvoll und zielgerichtet falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt. Die Lügen bedienten die misogynen und homophoben Stereotyen des Mannweibes und der Kampflesbe - aggressiv, proletenhaft, nicht bürgerlich - und waren vielleicht gerade deshalb so erfolgreich.

Am Tag, als meine bevorstehende Nichtwiederwahl vom (Aufsichts)Rat an die Presse durchgestochen wurde und ich davon ausgehen musste, dass die Presse auch Kenntnis über Verleumdungen hatte, die mir als Gerüchte bruchstückhaft und verzerrt zugetragen worden waren, sah ich mich gezwungen, der Presse zuvorzukommen und ein langes, differenziertes Interview zu geben, in dem ich u.a. meiner Überzeugung Ausdruck verlieh, dass auch Misogynie und Homophobie eine gewichtige Rolle gespielt hatten.

Statt meine Vorwürfe souverän aufzuarbeiten, kündigte mir der Stadtrat fristlos: dies sei eine boshafte, ehrverletzende falsche Tatsachenbehauptung.

Hinter den Kacheln (bitte klicken Sie auf die Kacheln) finden Sie detailliert die Funktionsmechanismen der Diskriminierung und eine gesellschaftspolitische Einordnung. Bitte beachten Sie, dass der Text unter den Kacheln mit dem Kapitel "Nach meiner Amtszeit" fortgesetzt wird.

Nach meiner Amtszeit

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Als ich gegen die fristlose Kündigung klagte, ließ der Aufsichtsrat zumindest einen Teil der Verleumdungen vor Gericht schriftlich wiederholen und fügte neue Lügen hinzu. So erfuhr ich, mit welchen Verleumdungen der Bürgermeister und ggf. weitere (Aufsichts)Ratsmitglieder konkret meine Nichtwiederwahl betrieben hatten und konnte diese Lügen entlarven. Aber Aufsichtsrat und Stadtrat zogen nicht etwa den Bürgermeister zur Verantwortung, sondern kündigten mir ein zweites Mal fristlos.

Zu diesem Zeitpunkt wurde in den wikipedia-Eintrag zu mir wie folgt ergänzt:  


Kontroverses

Das Ende von Dobbersteins Tätigkeit in Soest wurde von gegenseitigen, schweren öffentlichen Vorwürfen begleitet. Dobberstein warf der Soester Politik Frauenfeindlichkeit und Homophobie vor,[21] der Bürgermeister wies die Vorwürfe entschieden zurück, Dobberstein wurde erst freigestellt und dann fristlos gekündigt.[22]


Die Zeitungsartikel des Soester Anzeigers, die wie oben geschildert systematisch eine Täter-Opfer-Umgekehr betrieben und weitere Lügen des Bürgermeisters und seines Umfeldes verbreiteten, wurden also auch über den wikipedia-Eintrag zu meiner Person verbreitet.

Ich erstattete Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die Mitglieder des Aufsichtsrates und gegen Unbekannt wegen Verleumdung,  versuchten Prozessbetruges und wegen sämtlicher anderer in Betracht kommender Delikte.

21 Monate hat die WMS, vertreten durch den Aufsichtsrat, mir kein Zeugnis ausgestellt. Das dann ausgestellte Zeugnis lässt einen großen Teil meiner Leistungen weg, quantifiziert die verbleibenden nicht, gewichtet diese falsch und perpetuiert die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne. Es wäre ein Todesurteil in jedem Bewerbungsprozess. Nur 4 Tage vor Zeugniserstellung bestellte sich die Rechtsanwältin der WMS auch als Rechtsanwältin des Bürgermeisters und nahm Akteneinsicht in das Strafverfahren. Allein der zeitliche Kontext deutet darauf hin, dass sie sich für den Bürgermeister erkundigte, was sie als Rechtsanwältin der WMS nicht in das Zeugnis schreiben durfte, damit es nicht auch als Schuldeingeständnis im Strafverfahren gegen den Bürgermeister gewertet werden kann.

Das Landgericht Arnsberg hat die Klage gegen die fristlose Kündigung abgewiesen, ohne jedoch die Verleumdungen sowie weitere Pflichtverletzungen des Bürgermeisters und/oder ggf. weiterer (Aufsichts)Ratsmitglieder in seiner Sachverhaltsdarstellung auch nur zu erwähnen und hat nicht in Abwägung gebracht, dass erst die Verleumdungen und die Durchstechereien der (Aufsichts)Ratsmitglieder an die Presse  in den Tagen, Wochen und Monaten vor dem Wahltermin mich in die Notlage brachten, in der ich glaubte, mich nicht mehr anders zur Wehr setzen zu können, als selbst an die Öffentlichkeit zu gehen. Das Landgericht erwähnt in seiner Sachverhaltsdarstellung auch nicht unsere wichtigste Rechtsauffassung: dass selbst wenn meine öffentliche Behauptung, dass bei meiner Nichtwiederwahl auch Misogynie und Homophobie eine gewichtige Rolle gespielt hätte, eine Pflichtverletzung darstellen sollten, sich der (Aufsichts)Rat darauf nicht berufen durfte, weil er selbst vorher zahlreiche Pflichtverletzungen begangen hatte (insbesondere die Verleumdungen, aber auch Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung zu meinen Lasten, Verletzung des Personaldatenschutzes, etc.).
 
Indem das Landgericht die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne und deren Wiederholung und Ergänzung vor Gericht nicht erwähnte, schützte das Landgericht die Mitglieder des Aufsichtsrates und vor allem den Bürgermeister vor der gerichtlichen Feststellung ihrer Verleumdungen und damit auch vor politischen Konsequenzen. Ich bin deshalb der Überzeugung, dass hier nicht nur ein Urteil auf der Basis einer fehlerhaften Abwägung gefällt wurde, sondern auch das Recht gebeugt wurde. 
 
Meine Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al  hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg im Sommer und Herbst 2021 zwei Mal eingestellt. Die erste Einstellung wurde damit begründet, dass der Strafantrag zu spät gestellt worden sei, wobei die Verfristung auf den ersten Blick erkennbar falsch berechnet wurde. Bei einem Anruf in der Geschäftsstelle erfuhr meine Rechtsanwältin, dass zwar normalerweise die Geschäftsstelle die Fristen berechne, in diesem Fall der Oberstaatsanwalt dies aber an sich gezogen habe – nur um dann auf der Basis einer offensichtlich falsch berechneten Verfristung das Verfahren einzustellen. 

Nach der Wiederaufnahme räumte der Oberstaatsanwalt zwar ein, dass der Strafantrag rechtzeitig gestellt wurde, behauptet in Bezug auf die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne nun aber, dass die Vorkommnisse trotzdem zu weit zurück lägen, ohne aber zu begründen, wie er dazu kommt, dass die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten sein soll. Entscheidend ist ja nicht, wann die Vorgänge, über die gelogen wurde, geschehen sind, sondern wann darüber gelogen wurde. Der Aufsichtsrat hat, was ich zur Strafanzeige gebracht habe, ausdrücklich als Nichtwiederwahlgründe vorgetragen. Also wurden diese Behauptungen im Meinungsbildungsprozess vor dem Wiederwahltermin eingesetzt, ein Zeitraum, für den die Verjährung nicht eingetreten war.


Als weiteren erneuten Einstellungsgrund nannte der Oberstaatsanwalt, dass es sich bei dem, was ich angezeigt hatte, lediglich um Überspitzungen handele, die vor Gericht erlaubt seien und um subjektive Einschätzungen meiner Leistungen. Dabei hatte ich meine Anzeige bewusst gerade nur auf falsche Tatsachenbehauptungen beschränkt. So behauptete der Bürgermeister beispielsweise, dass ich ohne Absprache an die russische Botschaft herangetreten sei und leitete daraus ab, dass man mit mir nicht zusammenarbeiten könne. Tatsächlich gibt es einen Emailverkehr, der beweist, dass ich gegen meinen erklärten Willen, auf ausdrückliche Anweisung des Bürgermeisters an die russische Botschaft herangetreten bin. Die Behauptung, ich sei ohne Absprache an die russische Botschaft herangetreten, ist weder eine Zuspitzung bzw. unnötig scharf formuliert noch eine subjektive Einschätzung meiner Leistung, es ist eine falsche Tatsachenbehauptung, eine Verleumdung.

Am 16.11.2021 legte ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein, die 14 Monate nicht bearbeitet wurde. Nach einem Jahr beschwerte ich mich im Justizministerium: Es falle mir schwer zu glauben, dass das Verfahren hier nicht absichtlich verschleppt werde, um die Verfolgungsverjährung für die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne tatsächlich eintreten zu lassen. Vor dem Hintergrund dieser Befürchtung richtete ich am 25.11.2022 auch eine Petition an den NRW-Landtag.

Am 13.01.2023, in Kenntnis meiner Petition, wies die Generalstaatsanwaltschaft meine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Bürgermeister et al zurück, das Verfahren ist damit endgültig eingestellt. Mit wenigen, dürren Worten schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm der Staatsanwaltschaft Arnsberg an. Ich halte die Einstellung für Rechtsbeugung zum Schutz des Bürgermeisters und weiterer (Aufsichts)Ratsmitglieder.

Die Petition wurde erst in der dritten KW 2023 in das Verfahren gegeben. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde das Justizministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert, also erst nachdem das Strafverfahren bereits eingestellt war.

Da die (General)Staatsanwalt dem NRW-Justizminister weisungsgebunden ist, ist für den Verfahrensablauf und die Einstellung des Strafverfahrens das Justizministerium verantwortlich. Seit 2020 habe ich die Parteispitzen in Düsseldorf und Berlin  insbesondere von Grünen und CDU und die zuständigen Minister*innen immer wieder informiert und um Hilfe gebeten. Ich habe den Parteispitzen damit auch die Möglichkeit gegeben, auf ihre Ortsebene einzuwirken, bevor die Auseinandersetzung eskaliert. Ich erhielt nie eine Reaktion. Dabei versichert die Landesregierung immer wieder und zuletzt in ihrer Regierungserklärung  am 31.8.2022:

 

"Diskriminierung und Gewalt gegen queere Menschen treten wir konsequent entgegen und zeigen Null Toleranz gegen alle Formen gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit." 


Drohung, meine Schuld- und Prozessunfähigkeit gerichtlich feststellen zu lassen, d.h. mir meine Zurechnungsfähigkeit zu entziehen und mich unter Betreuung stellen zu lassen. 

Kurz vor Weihnachten 2022 postete eine Aushilfskraft der WMS auf meinem facebook-Account und behauptete u.a., dass alle Probleme mit Mitarbeiter*innen, die es - wie in jedem Unternehmen - unbestritten gab, allein in meiner Person begründet waren. Das war leicht als Verleumdung zu entlarven, denn es gibt ein externes Gutachten, Abmahnungen und Schriftsätze aus Arbeitsgerichtsprozessen, die beweisen, dass es mit mehreren Mitarbeitern Probleme gab, die in deren unmotivierter Arbeitseinstellung, schlechten Arbeitsergebnissen und schlechter Mitarbeiter*innenführung begründet waren. Darüber hinaus deutete vieles darauf hin, dass die Mini-Jobberin, eine Rentnerin, die vor ihrer Verrentung lange Jahre in der Stadtverwaltung gearbeitet hatte und als Aushilfskraft nur in öffentlichen Kundenbereichen arbeitete, also keinen Einblick in die Kerngeschäftsfelder des Unternehmens hatte und Mitarbeiter*innenprobleme deshalb nicht beurteilen kann, hier nicht aus eigenem Antrieb handelte.

Ich ließ diese Aushilfskraft wegen ihrer Verleumdungen in dem Post abmahnen, ein ganz übliches Vorgehen. Aber trotz der erdrückenden Beweislast unterzeichnete diese die Unterlassungserklärung nicht und beauftragte einen Rechtsanwalt, der als einer der Hausanwälte der Stadtverwaltung und deren Konzerntöchtern (Klinikum, WMS) agiert. Dieser Rechtsanwalt hatte mich bei einigen Mitarbeiterproblemen beraten. Mindestens z.T. war ich seinen Empfehlungen unter seinem Zutun gefolgt. Und er hatte mir, als sich vor meinem Wiederwahltermin die Gerüchte von meiner vermeintlich schlechten Führung eines Mitarbeiters verbreiteten, in einem Schreiben bestätigte, dass ich diesen Mitarbeiter nicht gemobbt hatte, sondern es gewichtige Gründe für Disziplinarmaßnahmen gab.

Und dieser Rechtsanwalt verhandelte nun nicht etwa, sondern drohte, dass - sollte ich auf Unterlassung klagen - er meine Prozessfähigkeit überprüfen lassen werde. Das ist eine ganz und gar unangemessene und ungewöhnliche Reaktion. Und es ist für mich auch unplausibel, dass die Aushilfskraft, der ich naturgemäß nur selten begegnet bin, die ich kaum kenne und die mich kaum kennt, nun so besessen von mir ist, dass sie einen sicherlich fünfstelligen Betrag in die Hand nehmen wollte, um meine Prozessfähigkeit von einem Gutachter prüfen zu lassen.

Die Wahl eines der Hausanwälte des "Konzerns" Stadt und diese ungewöhnliche Reaktion auf eine einfache Abmahnung bestärken mich in meiner Ansicht, dass die Aushilfskraft hier nur als Stellvertreterin agiert und es auch nicht um den Post selbst geht. Ich verstehe die Drohung dieses Rechtsanwaltes deshalb als allgemeine Warnung aus dem Konzern Stadt, dass wenn ich mich weiter gegen die Rufschädigung in Zusammenhang mit meiner Nichtwiederwahl und fristlosen Kündigung wehren sollte, der Versuch unternommen wird, mich für unzurechnungsfähig erklären zu lassen. 

Wenige Tage später hat der Rechtsanwalt nachgelegt: "Die Lektüre des mir bisher vorliegenden Schriftverkehrs legt es nahe, den ein oder anderen Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung zur Anzeige zu bringen. Bei dieser Gelegenheit müsste dann auch die Frage Ihrer Schuldfähigkeit geprüft werden." Ich verstehe das als einen erneuten Versuch, mich einzuschüchtern, diesmal mit der Ankündigung, selbst ein Verfahren zu initiieren, in dem er die Überprüfung meiner Zurechnungsfähigkeit beantragen lassen kann.


Der (Aufsichts)Rat hat sich trotz meiner Bitten weder von dem fb-Post der Mini-Jobberin, noch von dem Vorgehen des Rechtsanwaltes distanziert.

Es gibt genug Beispiele, in denen gesunden Menschen als psychisch krank begutachtet wurden, z.B. in der sog.  

Steuerfahnder-Affäre, bei der Steuerfahndern nach der erfolgreichen Ausübung ihrer Dienstpflichten  (Durchsuchung Vorstandsetage Commerzbank) in Gutachten attestiert wurde, unter einer unheilbaren paranoid-querulatorische Entwicklung und Anpassungsstörung zu leiden und man sie deshalb zwangspensionierte. Ein anderes Beispiel ist Gustl Mollath, den man als schuldunfähig begutachtete und in den  psychiatrischen Maßregelvollzug einwies, nachdem er über Schwarzgeldgeschäfte bei der Unicredit Bank gesprochen hatte. Die Gefahr ist also real und die Drohung wurde bereits mehrfach ausgesprochen.

Es entspricht typischen Mustern, dass Menschen, die sich wehren, als bad, mad und/ oder sad diskreditiert werden. Am Tag, nachdem ich öffentlich gesagt hatte, dass auch Misogynie und Homophobie eine Rolle bei meiner Nichtwiederwahl gespielt hatten, echauffierten sich der Bürgermeister und sein Umfeld und ich wurde als "bad" dargestellt: unerhört, beispiellos, eine boshafte falsche Tatsachenbehauptung sei das.

Nun  - im  Januar 2023 -  war offenbar die Argumentation "mad" an der Reihe. Ganz ähnliches erfuhr zeitgleich Prinz Harry. Er wurde nicht nur beschuldigt, seine Familie und die Institution der Monarchie zu zerstören (bad) und bedauert, weil er ein so fröhlicher Mann gewesen sei, bevor er Meghan traf, jetzt aber so depressiv (sad) sei, sondern auch, verrückt zu sein (mad): Royal family thinks Prince Harry has been ‘kidnapped by a cult of psychotherapy and Meghan’. Auch seiner Mutter, Prinzessin Diana, ging es nicht anders: Freunde vom Prinz Charles brachten in Umlauf, sie sei instabil, krank und benötige die Hilfe einer psychiatrischen Klinik.


Tatsächlich war Diana ganz klar. Andrew Morton sagte einmal: "She was dismissed as mad. So she was living in this kafkaesk world where she could see the truth and everybody was denying the truth." Tatsächlich bin auch ich nicht labil, depressiv oder suizidgefährdet. Die Beweise für meine herausragenden Leistungen, für die Misogynie, die Homophobie, den Rassismus, die planvollen und zielgerichteten Lügen aus der Nichtwiederwahlkampagne und für die Rechtsbeugungen liegen so klar als hard facts schwarz auf weiß auf dem Tisch, dass ich selbst keinen Zweifel habe, dass die Schuld für alles, was geschehen ist und noch geschieht, allein beim (Aufsichts)Rat und insbesondere dem Bürgermeister sowie den Justizbehörden liegt. Mein Selbstbewusstsein ist deshalb intakt. Versuche der Politik, mir zu suggerieren, ich sei instabil, krank und brauchte psychologische Hilfe, erkenne ich klar als Gaslighting. Versuche aus der Politik, mir nahezulegen, eine andere Rechtsanwältin als meine Lebensgefährtin zu beauftragen, erkenne ich klar als den Versuch, einen Keil zwischen mich und meine Lebensgefährtin zu treiben und mich von meiner größten Unterstützerin zu trennen. Und allen, die glauben, dass meine Lebensgefährtin mich in die Eskalation treibt – und damit im Übrigen das Narrativ fortführen, dass meine Lebensgefährtin der Mann in unserer Beziehung sei, sei gesagt, dass ich selbst im Drivers Seat sitze. Umgekehrt erlaube ich auch dem Aufsichtsrat und insbesondere der Vorsitzende und ihrer Stellvertreterin nicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen, indem immer wieder behauptet wird: „das macht alles die Kanzlei, wir können da nichts tun“. Der Aufsichtsrat ist der Auftraggeber der Kanzlei, bestimmt die Strategie und ist damit verantwortlich.

Strafanzeige gegen die Mini-Jobberin wegen angeblich fehlendem öffentlichen Interesses eingestellt

Ich hatte Strafanzeige gegen die Mini-Jobberin erstattet. Am 3.2.2023, wenige Tage nachdem ich der Staatsanwaltschaft die Schreiben des Hausanwaltes zur Kenntniss gegeben hatte, hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg dieses Strafverfahren gegen die Aushilfskraft eingestellt, weil sie kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennen könne. 

  • Dabei ging es  erkennbar darum, meine Tätigkeit als Geschäftsführerin einer öffentlichen Gesellschaft zu kritisieren und damit meine Nichtwiederwahl und die fristlose Kündigung nachträglich politisch zu legitimieren, 


  • Ferner hatte ich der Staatsanwaltschaft Hinweise geliefert, dass es plausibel ist, dass die Aushilfskraft hier nicht aus Eigeninitiative handelte, sondern von einem oder mehreren politischen Amtsträgern instrumentalisiert wurde und 

  • dass es bei dem Post auch darum ging, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu provozieren, in deren Rahmen meine Prozessunfähigkeit überprüft werden sollte oder mich durch die Drohung eines solchen Verfahrens mindestens so einzuschüchtern, dass ich aufhöre, öffentlich zu behaupten, dass bei meiner Nichtwiederwahl auch Misogynie und Homophobie eine gewichtige Rolle gespielt hatten. 


All das ist nach meinem Dafürhalten sehr wohl von öffentlichem Interesse. 


Das Verfahren wurde im Übrigen nicht von einem Amtsanwalt oder nachgeordneten Staatsanwalt bearbeitet, sondern von einer Oberstaatsanwältin, also der Gruppenleiterin. Für die Staatsanwaltschaft war der Vorgang also wichtig, warum dann nicht auch für die Öffentlichkeit?

Die Staatsanwaltschaft leitete auf kein Strafverfahren wegen Nötigung und Parteiverrates gegen den Hausanwalt ein.

Registrierung meines Falles bei der Meldestelle für Antifeminismus 

Die Amadeu Antonio Stiftung hat im Februar 2023 eine Meldestelle für Antifeminismus eingerichtet, gefördert von der Bundesregierung. Gleich in den ersten Tagen habe ich meinen Fall dort gemeldet.  Am 21.2.2023 hat mir die Amadeu Antonio Stiftung mitgeteilt, dass sie meinen Fall registriert hat und ihn als antifeministische und homofeindliche Diskriminierung bewertet:

"herzlichen Dank für Ihre Meldung, die wir in unsere Dokumentation aufgenommen haben. Wir möchten uns ausdrücklich für die ausführlichen Darlegungen bedanken, die strukturellen und systemischen Dimensionen mit der die misogynen und homophoben Einstellungen und Vorwürfe gegen Sie in den letzten Jahren Einfluss genommen haben, werden sehr deutlich. Es wird auch deutlich, dass Sie im rechtlichen Bereich bereits Wege beschritten haben und dass auch hier, wie sie es treffend schreiben, typische misogyne Muster ablaufen. Homofeindliche Diskriminierung und Ausgrenzung über so viele Jahre hinweg ist eine immense Belastung."
 

Einer der ersten registrierten Fälle ist also nicht ein Fall am Rande der Gesellschaft, sondern in der Mitte der Gesellschaft, sogar im Zentrum der demokratischen Institutionen. Verantwortlich sind ein Bürgermeister, ein gesamter Stadtrat, ein Richter, Ober- und Generalstaatsanwälte, der NRW-Justizminister, dem die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und die Parteispitzen in Düsseldorf und Berlin, die ihre Amtsträger auf der Ortsebene unbehelligt agieren und viel Platz für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gelassen haben.


Antidiskriminierungsstelle 

Seit der Nichtwiederwahl habe ich mich an viele Stellen um Hilfe gewandt. Immer wieder bin ich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwiesen worden, zuletzt auch von der Amadeu Antonio Stiftung und der Magnus Hirschfeld Stiftung. Tatsächlich habe ich mich in verschiedenen Stadien des Konfliktes immer wieder an die Antidiskriminierungsstelle gewendet, habe immer wieder nur die Antwort erhalten, dass man mir leider nicht helfen können.  Aus ihrem Apparat erhielt ich u.a. folgende Antwort:
 
 „Wir möchten keineswegs ausschließen, dass Sie sich diskriminiert fühlen und können auch verstehen, wie belastend das alles für Sie ist.“

Es wurde also nicht nur in Zweifel gezogen, dass ich diskriminiert wurde, sondern sogar, dass ich mich diskriminiert fühle.

Zuletzt wandte ich mich nach der Drohung, meine Schuld- und Prozessfähigkeit gerichtlich überprüfen lassen zu wollen, an Frau Ataman. Diese ließ mir daraufhin ausrichten, dass sie meine Hilferufe in Zukunft nicht mehr beantworten wird:

" leider können wir Ihnen, wie in der Antwort vom 04.08.2022 geschrieben, nicht weiterhelfen. Wir bedauern, nicht mehr für Sie tun zu können und bitten um Verständnis, dass wir weitere Eingänge nur noch zur Kenntnis nehmen." 

Versuch, die Beweise für die Lügen und meine Leistungen zu unterdrücken 

Am Karfreitag 2023 wurde mir das Schreiben einer neuen Rechtsanwaltskanzlei zugestellt, beauftragt durch die WMS. In diesem Schreiben wird neben der Androhung von Strafverfahren im Wesentlichen gefordert, dass ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichne, in der ich mich u.a. zu folgendem verpflichten soll:
 
 „es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, Informationen und/oder Daten, insbesondere vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich personenbezogener Daten der Mitarbeiter/-innen der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH, welche mir im Rahmen Ihrer (sic) Tätigkeit als Geschäftsführerin unserer Mandantschaft in geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten zur Kenntnis gelangt sind, gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit, insbesondere auch gegenüber Mitgliedern des Rates und des Aufsichtsrates der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH und/oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH, mitzuteilen und/ oder auf andere Weise zur Kenntnis zu bringen und/oder auf andere Weise zu verbreiten und/ oder zu verwerten und/ oder zugänglich zu machen und/oder vorstehende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.“ 

 

Die Umstände der Bevollmächtigung der Kanzlei sind seltsam:

  • Sie erfolgte am 3.2.2023, also 12 Tage, nachdem mir ein Hausanwalt wie folgt gedroht hatte:

    "Die Lektüre des mir bisher vorliegenden Schriftverkehrs legt es nahe, den ein oder anderen Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung zur Anzeige zu bringen. Bei dieser Gelegenheit müsste dann auch die Frage Ihrer Schuldfähigkeit geprüft werden

    und ich den (Aufsichts)Rat gebeten hatte, sich vom Tun ihres Hausanwaltes zu distanzieren. 


  • Und obwohl die gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen nun schon seit fast drei Jahren andauern und es deshalb bei allen Beteiligten Allgemeingut sein müsste, dass der Gesellschaftsvertrag festlegt, dass die WMS gegenüber der Geschäftsführung von ihrem Aufsichtsrat vertreten wird, wurde die Bevollmächtigung der Kanzlei nicht von der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern der aktuellen Geschäftsführerin unterschrieben. 

    Meine Rechtsanwältin zweifelte die Bevollmächtigung deshalb an und verlangte die Vorlage des zur Bevollmächtigung notwendigen Aufsichtsratsbeschlusses und die Vorlage einer von der der Aufsichtsratsvorsitzenden unterzeichneten Vollmacht. Nun behaupte die Kanzlei, dass am 2.3.2023,  also erst 4 Wochen nach der Bevollmächtigung der Kanzlei,  ein solcher AR-Beschluss gefasst wurde, legte diesen aber nicht vor. Und obwohl die Kanzlei weiterhin der Auffassung ist, dass die aktuelle Geschäftsführerin vertretungsbefugt ist, schob sie trotzdem eine Vollmacht der Aufsichtsratsvorsitzenden nach, der jedoch der Ort und das Datum der Unterschrift fehlen. 


  • Der Vollmacht fehlte der Gegenstand der Beauftragung. 


  • Seltsam ist auch, dass die Kanzlei mehr als zwei Monate nach ihrer Beauftragung nichts unternahm und die Abmahnung an mich erst am 5.4.2023 versandte.


Auch an der Unterlassungserklärung selbst ist einiges mindestens bemerkenswert, insbesondere

  • dass das Abmahnschreiben keinen einzigen abmahnfähigen Rechtsverstoß aufführte. Konsequent wurde auch in der vorgelegten Unterlassungserklärung nicht definiert, worüber ich nach einer Unterzeichnung konkret Stillschweigen zu bewahren hätte. Insbesondere sollten "vertrauliche Informationen" umfasst werden, also auch Informationen, die nicht meiner Verschwiegenheitsverplichtung unterliegen. 

    Meiner Einschätzung nach gibt es tatsächlich auch keinen abmahnfähigen Rechtsverstoß, den der Rechtsanwalt hätte benennen können: Bei den meisten Daten, die auf meiner website veröffentliche, handelt es sich um öffentlich zugängliche Informationen aus Jahresabschlüssen, öffentlichen Beschlüssen und Presseberichten. Zudem habe ich Daten zumeist nur relativ benannt, also als Prozentzahl oder als x € über Plan, ohne die Planzahl zu nennen. Und die Zahlen stammen aus Projekten, die abgeschlossen sind, so dass diese der WMS keinen Schaden mehr zufügen können.

    Bei allen auf dieser website veröffentlichten Informationen und Daten habe ich sorgfältig meine Verschwiegenheitsverpflichtung gegen mein eigenes Schutzbedürfnis abgewogen. Daten und Informationen geben ich nur dann preis, wenn diese dazu dienen, die vom Bürgermeister und weiteren (Aufsichts)Ratsmitgliedern in die Welt gesetzten Lügen zu widerlegen.

    Nach meiner Einschätzung kann und darf sich jemand, der planvoll und zielgerichtet lügt, der im Amt und vor Gericht lügt, der den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verletzt, nicht auf die Verschwiegenheitsverpflichtung des Gegenübers berufen, nicht moralisch und nicht juristisch. 


  • dass der Aufsichtsrat, der die WMS gegen mich vertritt, durchsetzen wollte, dass ich ihn selbst dumm halte: Insbesondere sollte ich Daten und Informationen auch nicht mehr an Mitglieder des Aufsichtsrates und des Stadtrates weitergeben. Tatsächlich habe ich im Rahmen der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung dem Aufsichtsrat und dem Rat vertrauliche Informationen und Daten gegeben. Diese Gremien sind aber gerade keine Dritten: Der Aufsichtsrat der WMS ist ein Organ der Gesellschaft und der Rat der Stadt Soest ist das Selbstverwaltungsorgan der Alleingesellschafterin der WMS, in dem die Gesellschafterin ihre Willensbildung vollzieht. Und nicht nur vollzieht sich im Rat die Willensbildung der Stadt Soest als der Gesellschafterin der WMS, der Rat hat auch die Aufgabe, die Verwaltung der Stadt Soest einschließlich des Bürgermeisters zu kontrollieren. Der Rat ist damit gleichsam „die Stadt“, also die Gesellschafterin der WMS. Gegenüber diesen Gremien hat die (Ex -) Geschäftsführerin keine Verschwiegenheitsverpflichtung, im Gegenteil haben diese Gremien Anspruch auf Transparenz. 

 
Meiner Einschätzung nach agierte die WMS hier nicht, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, sondern die WMS wurde missbraucht, um den Versuch zu unternehmen, nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al nun auch die Beweise für all die im Umlauf befindlichen Lügen und für meine herausragenden Leistungen aus der Welt zu schaffen. Hätte ich unterschrieben, dürfte ich meine Leistungsbilanz nicht einmal mehr Bewerbungsunterlagen beifügen. Stehen blieben allein all die Lügen, die meinen Ruf, meine Karriere und meine wirtschaftliche Existenz vernichten. 

Einiges könnte zudem darauf hindeuten, dass hier umgesetzt werden sollte, was der Hausanwalt der Stadt Soest im Januar angedroht hat: nach einem Vorwand für eine Strafanzeige oder eine Klage zu suchen, um dann im Verfahren die Schuld- bzw. die Prozessfähigkeit überprüfen zu lassen: 

  • der zeitliche Zusammenhang der Drohung des Hausanwaltes und der Beauftragung der neuen Kanzlei. 


  • dass der Hausanwalt und seine Frau sowie der Rechtsanwalt der beauftragten Kanzlei und seine Frau sich gut zu kennen scheinen. Obwohl die beiden Kanzleien in verschiedenen Städten angesiedelt sind, sind auf facebook die Männer untereinander befreundet, die Männer mit der Ehefrau des jeweils anderen Mannes und auch die Frauen untereinander. 


  • dass der Vollmacht der Gegenstand der Beauftragung fehlte. Es handelte sich also um eine Blankovollmacht. Der Rechtsanwalt erhielt also keinen konkreten Auftrag, sondern sollte offenbar suchen, wogegen er Strafanzeige erstatten oder eine Zivilklage erheben konnte,


  • worüber ich eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, habe ich bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 auf facebook und ab der ersten Jahreshälfte 2021 auf dieser website veröffentlicht und der Rechtsanwalt wurde auch erst zwei Monate nach seiner Beauftragung tätig. In jeder denkbaren Hinsicht wurde also sehr lange gewartet, bevor die Abmahnung versendet wurde.

  • das Schreiben des Rechtsanwaltes stellte in den Raum, dass ich Laptops, IPads, Smartphones und Schlüssel mitgenommen und noch in meinem Besitz habe, ohne aber zu benennen, um welche Geräte und Schlüssel es sich konkret handeln soll. Fast drei Jahre nach meinem Ausscheiden ist auch das ein merkwürdiger Vorwurf, auch angesichts dessen, dass es über alles Übergabe- und Rückgabeprotokolle gibt.


Zuletzt stellt sich mir folgende Frage: Welches objektive Interesse hatte die aktuelle Geschäftsführerin daran, dass ich den (Aufsichts)Rat nicht mehr über Vertraulichkeiten aus meiner Amtszeit informiere, dass sie soweit ging,  ihre oraganschaftliche Vertretungsmacht zu überschreiten? Oder handelte sie auf Druck von jemandem, der ein solches Interesse hat?

Meine Rechtsanwältin wies die Abmahnung voll umfänglich zurück; wir haben auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Die WMS betrieb weder eine Unterlassungslage, noch erstattete sie Strafanzeige. Sie wusste offenbar, dass sie keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Das alles sollte offenbar nur dazu dienen, mich einzuschüchtern und mich so mundtot zu machen.


Zurückweisung der Petition

Wie oben geschildert, hatte ich am 25.11.2022 eine Petition an den Landtag gerichtet und darin vor allem auch die Bitte geäußert, den Justizminister aufzufordern, nach 14 Monaten endlich über meine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Bürgermeister et al zu entscheiden und das Verfahren nicht in die Verfolgungsverjährung laufen zu lassen. In Kenntnis der Petition hatte die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren am 13.01.2023 endgültig eingestellt, noch bevor der Petitionsausschuss den Justizminister in der 3. KW 2023 zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte.

Da mir natürlich bewusst ist, dass der Petitionsausschuss Gerichtsurteile und Bescheide der (General)Staatsanwaltschaft nicht überprüfen, ändern und aufheben kann, habe ich am 30.1.2023 meine Bitten an den Petitionsausschuss aktualisiert und wie folgt neu formuliert:

So möchte ich den Petitionsausschuss bitten, festzustellen, dass: 

 

  • das, was wir im Zivilprozess gegen meine fristlose Kündigung geschildert und mit eidesstattlichen Versicherungen hinterlegt haben, als Misogynie, Homophobie und Rassismus zu bewerten ist,
  • die Behauptung, ich spräche mich nicht ab und mein Umgangston sei unangemessen und ich sei deshalb für öffentliche Ämter nicht geeignet, auf falschen Tatsachenbehauptungen beruht,
  •  meine Leistungsbilanz, wie ich sie im Zeugnisentwurf schildere, zutrifft und Behauptungen, meine Leistungsbilanz träfe nicht zu, auf falschen Tatsachenbehauptungen beruht,
  •  nicht alle Probleme, die ich mit Mitarbeiter*innen hatte, allein in meiner Person begründet waren und es vielmehr zahlreiche Probleme gab, die nicht in meiner Person begründet waren.

 
 Ich möchte den Petitionsausschuss ferner bitten, der Stadt Soest zu empfehlen, die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaft- und Marketing GmbH anzuweisen: 

 

  • mir ein Zeugnis in Gemäßheit mit meinem Zeugnisentwurf vom 7.12.2020 auszustellen, 
  • mir den Bruchteil der Überstunden- und Urlaubsansprüche, den ich fordere, auszuzahlen, 
  • nicht selbst oder über Dritte zu versuchen, meine Prozess- oder Schuldunfähigkeit feststellen zu lassen. 

 

Zuletzt möchte ich Sie noch um eines bitten. Der Hausanwalt des „Konzern“ Soest leitet meine Unzurechnungsfähigkeit daraus ab, dass ich mich an den Justizminister und die Parteispitzen um Hilfe gewandt habe. Bitte stellen Sie sicher, dass das Einreichen dieser Petition nicht ebenfalls entsprechend ausgelegt wird und in einem Verfahren zur Überprüfung meiner Prozess- oder Schuldfähigkeit gegen mich verwendet wird. 


 Nun hat mir der Petitionsausschuss am 26.4.2023 folgenden Beschluss mitgeteilt:

 „Das Ministerium der Justiz wird die Petentin auf ihre weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bescheid der Generalstaatsanwältin vom 5.1.2023 zu gegebener Zeit bescheiden.
 
Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es ihm aufgrund der mit Artikel 97 des Grundgesetzes gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit nicht möglich ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, muss das Ergebnis hingenommen werden.

 Die dienstrechtlichen Pflichten u.a. zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden wurden durch die in Rede stehende Stadt bzw. die zuständige Kommunalaufsicht beachtet. Kommunalaufsichtsrechtich zu beanstandende Rechtsverstöße der handelnden Personen sind nicht ersichtlich. 

 
Der Petitionsausschuss sieht daher in dieser Hinsicht keinen Anlass der Landesregierung (Ministerium der Justiz und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Maßnahmen zu empfehlen.
 

Auch hinsichtlich des übrigen Vortrages sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit im Sinne der Petition tätig zu werden.“ 


Nun passt dieser Beschluss nicht einmal im Ansatz zu meinen Bitten:

Ich habe den Petitionsausschluss zu keinem Zeitpunkt gebeten, gerichtliche Einschätzungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben. Tatsächlich gab es bisher auch nur eine gerichtliche Auseinandersetzung, in der der Streitgegenstand des Urteils allein und ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Kündigung war, um deren Aufhebung ich in meiner Petition mit keinem Wort gebeten habe.

Insbesondere über das Zeugnis und die Auszahlung von Überstunden- und Urlaubsansprüchen wurde bisher keine gerichtliche Auseinandersetzung geführt. 
 

Ich habe keine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium eingelegt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich im Sommer 2021 bei der Landrätin gegen den Bürgermeister eingereicht hatte, die diese mit der Begründung, sie sei unzuständig, abgelehnt hatte ohne in die inhaltliche Überprüfung auch nur einzusteigen, hatte ich nicht zum Gegenstand der Petition gemacht, diese nicht einmal erwähnt. Und ich hatte den Petitionsausschuss auch nicht gebeten, der Landesregierung Maßnahmen zu empfehlen. 

Hier scheint durch, dass die Stadt Soest in ihrer Stellungnahme behauptet hat, dass alles längst gerichtlich entschieden sei. Genau dieses Narrativ ist mir und anderen gegenüber in der letzten Zeit bereits häufiger aus dem Aufsichtsrat heraus geäußert worden. Hier wird erneut das Bild der verrückten Frau erzeugt, der Frau, die Gerichtsurteile nicht anerkennen kann. Leider ist der Petitionsausschuss auf dieses Narrativ eingestiegen.


Worum ich den Petitionsausschuss tatsächlich gebeten habe, wird lediglich in folgendem Satz abgehandelt:

"Auch hinsichtlich des übrigen Vortrages sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit im Sinne der Petition tätig zu werden.“ 

Mit der Begründung, dass die Zurückweisung meine im Antrag formulierten Bitten nicht berücksichtigt, habe ich die Petition noch einmal eingereicht, mit einem nahezu identischen Ergebnis: er könne gerichtliche Entscheidungen weder überprüfen, noch ändern oder aufheben könne. Im übrigen verweist mich der Petitionsausschuss auf den Zivilrechtsweg. Damit setzt sich der Petitionsausschuss selbst in Widerspruch: Zum einen sagt er, dass er gerichtliche Entscheidungen nicht überprüfen, aufheben und ändern kann, zum anderen verweist er mich für Angelegenheiten, die noch nicht gerichtlich entschieden sind auf den Rechtsweg. Er ist also weder für das eine, noch für das andere zuständig, also für NICHTS. Das ist natürlich nicht wahr. Der Petitionsausschuss des NRW-Landtages ist der mächtigste im Land. 

Der Petitionsausschuss verweist mich im Übrigen auf den Rechtsweg, wohl wissend, dass

  • all die Rechtswege, die wir beschritten hatten, trotz der erdrückenden Beweise erfolglos geblieben waren, die Meldestelle für Antifeminismus bei der Antonio-Amadeo-Stiftung dies bereits als misogyne Muster diagnostiziert hatte und dass das gleiche Landgericht und die gleiche Kammer zuständig wäre, die – nach meiner detailliert begründeten Überzeugung – im Verfahren gegen die fristlose Kündigung das Recht gebeugt hat, um den Bürgermeister vor strafrechtlichen und politischen Konsequenzen und die Stadt Soest vor hohen Schadenersatzforderungen zu schützen und die deshalb ein Interesse daran hat, sich in jedem weiteren Verfahren nicht in Widerspruch zu dem ersten Verfahren zu setzen;

  • eine Drohung im Raum steht, jede gerichtliche Auseinandersetzung zu nutzen, um den Versuch zu unternehmen, mir meine Zurechnungsfähigkeit aberkennen zu lassen. 


Wie das Landgericht Arnsberg und die (General)Staatsanwaltschaft setzt sich also auch der Petitionsausschuss beiden Verfahren mit dem Kern der Vorfälle 

- der misogynen, homophoben und (indirekten) rassistischen Diskriminierung, den Lügen des Bürgermeisters und anderer im Amt und vor Gericht sowie dem Vorenthalten selbst grundlegender Rechte wie ein angemessenes Zeugnis und die Auszahlung von Urlaubs- und Überstundenansprüchen -


nicht einmal im Ansatz auseinander, benennt meine Bitten nicht und begründet nicht, warum es diese nicht erfüllen kann. Nun gehe ich nicht davon aus, dass dies an mangelnden intellektuellen Fähigkeiten liegt. Selbstverständlich traue ich den Mitgliedern des Petitionsausschusses zu, auf der ersten Seite einer Gerichtsakte nach dem Streitgegenstand zu schauen. Deshalb gehe ich vielmehr davon aus, dass die Mitglieder des Stadtrates, der Richter am Landgericht, die (General)Staatsanwälte, die Mitglieder der Landesregierung, die Parteispitzen und auch der Petitionsausschuss um die Monstrosität des Skandals wissen, wissen, dass jedes Leugnen sie lächerlich machte, wissen, das jedes Einräumen des Skandals die Glaubwürdigkeit der Markenkerne ihrer jeweiligen Parteien auf das Gröbste erschütterte und schreiben deshalb jeweils absichtlich an der Sache vorbei. Nach meinem Eindruck geht es - ähnlich wie lange Zeit in der katholischen Kirche - um den Schutz der Täter*innen in den eigenen Reihen, statt darum, dem Opfer zu helfen.

Nichts hätte den Petitionsausschuss daran gehindert, sich ein eigenes Urteil zu bilden und eine ähnliche Bewertung vorzunehmen wie die Meldestelle für Antifeminismus, die bisher als einzige den Mut hatte, Klartext zu sprechen:

"die strukturellen und systemischen Dimensionen mit der die misogynen und homophoben Einstellungen und Vorwürfe gegen Sie in den letzten Jahren Einfluss genommen haben, werden sehr deutlich. Es wird auch deutlich, dass Sie im rechtlichen Bereich bereits Wege beschritten haben und dass auch hier, wie sie es treffend schreiben, typische misogyne Muster ablaufen."

Der Petitionsausschuss hat gesehen, dass die Einstellung des Strafverfahrens keine Befriedung der Situation, sondern dem Bürgermeister und (Aufsichts)Rat freie Hand schuf, nun erst recht gegen mich vorzugehen. Trotzdem hat der Petitionsausschuss nichts unternommen, den Bürgermeister und den (Aufsichts)Rat zu stoppen. Vielmehr hat der Petitionsausschuss mit seinem Rückzug dem Bürgermeister und dem (Aufsichts)Rat nun erst recht freie Hand gegeben. Ich rechne nun mit allem und habe nach den bisher gemachten Erfahrungen allen Grund, nicht darauf zu vertrauen, dass Gerichte und die Staatsanwaltschaft mich schützen werden.


Schlusswort

Soest

Zum Schluss möchte ich betonen, dass ich noch vor der fristlosen Kündigung eine Mediation vorgeschlagen habe und dieses Angebot bis weit ins Jahr 2022 immer wiederholt habe. Ich bin in der Privatwirtschaft sozialisiert. Dort wird man darauf trainiert, in Verhandlungen Lösungen selbst zu gestalten und sich nicht Gerichten auszuliefern. Der Aufsichtsrat hat sich jedoch jeder Verhandlung verweigert und zwingt mich so immer wieder auf den Gerichtsweg.

Im Januar 2023, unter dem Eindruck der Drohungen des Hausanwaltes des "Konzern" Stadt Soest, nach einem Grund für eine Strafanzeige zu suchen und in diesem Verfahren dann meine Schuldfähigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen, haben meine Lebensgefährtin und ich uns entschlossen, auf ein Klageerzwingungsverfahren in Bezug auf die Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al, eine Unterlassungsklage gegen die Aushilfskraft der WMS und eine Strafanzeige gegen den genannten Hausanwalt zu verzichten, so schwer uns das auch fiel und so groß die Konsequenzen für meinen Ruf, meine Karriere und meine wirtschaftliche Existenz auch waren. Aber selbst dieser Verzicht auf weitere Auseinandersetzungen hat uns keine Ruhe gebracht.
 

Ich habe meinen Job in Soest geliebt und habe das jedem gezeigt. Ich war zugewandt, transparent, freundlich, extrem leistungsbereit und herausragend erfolgreich für die Stadt. Ich war die beste Version meiner selbst. Trotzdem waren ich und noch mehr meine Lebensgefährtin unwillkommen. Das war während meiner Amtszeit eine große Belastung und die fehlende Bereitschaft, in Verhandlungen nach einem versöhnlichen Abschluss zu suchen, ja überhaupt mit uns zu kommunizieren, ist es bis heute. 


Ich wünsche mir bis heute einen versöhnlichen Abschluss, der mir eine Perspektive eröffnet, endlich gehen zu können und bin fest überzeugt, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse auch der Soester Stadtgesellschaft gut tun würde. 

Wenn die (Aufsichts)Ratsmitglieder ihr Bedauern über Geschehnisse der letzten fünf Jahre in dieser Angelegenheit zum Ausdruck brächten, öffentlich eingestehen würden, dass sie damals ihnen vielleicht nicht vollauf bewusste Vorurteile hatten, dass sie sich gegenseitig aufgehetzt haben und aufhetzen haben lassen und dass ihnen dies in den letzten drei Jahren klar geworden ist, würde das die Stadtgesellschaft sehr weit nach vorne bringen und wäre vorbildlich für das ganze Land. 


Es wäre ein Modernisierungsschub, der weitaus wirkmächtiger wäre als es die gutgemeinte Einrichtung von Beratungsstellen für LGBTiQ und das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Kreishaus jemals sein können. Gerade weil es über die kleine Stadt Soest hinauswiese, beispielhaft für die ganze gesellschaftspolitisch verstaubte Republik wäre und Soest wahrscheinlich bundesweit positiv als "trailblazing city" bekannt machte. Josefine Paul und Hendrik Wüst wären sicherlich stolz auf Soest und dies mit Recht! 

Sich bei mir und meiner Lebensgefährtin glaubhaft entschuldigen zu können, setzte indes voraus, dass der (Aufsichts)Rat die Geschichte ehrlich aufarbeitet und einen ebenso ehrlichen wie glaubhaften Versuch der Wiedergutmachung unternimmt. Meine Lebensgefährtin und ich wären nach wie vor bereit, einen solchen Weg mitzugehen.

Parteizentralen/Landesregierung

Ich habe mich von einem frühen Zeitpunkt an immer und immer wieder mit der Bitte um Hilfe an die Parteizentralen in Berlin und Düsseldorf gewandt und an Mitglieder der Landesregierung, in Fall der CDU sogar bereits vor der Nichtwiederwahl. Ich verstehe, dass es für die Parteien schwierig ist, Funktionsträger öffentlich fallen zu lassen. Deshalb habe ich das nie gefordert. Aber meine Hilferufe waren ja auch Chancen für die Parteizentralen und die Mitglieder der Landesregierung, hinter den Kulissen Druck auf die lokale Ebene auszuüben, damit diese einen Vergleich abzuschließt, bevor die Angelegenheit auf die Landes- und Bundesebene eskaliert. Spätestens mit der Einstellung der Strafverfahren gegem dem Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al ist sie nun leider auch zu einer Angelegenheit der Landesebene geworden. 

 

Ich bin ganz der Meinung des Dukes und der Duchess of Sussex und habe in diesem Sinne alles versucht. Die Wahrheit liegt offen, ich konnte ungewöhnlich viele Beweise vorlegen. Ich bin über mehr als drei Jahre hinweg weite Wege gegangen und habe viele angesprochen und/ oder formal angerufen: die Mitglieder des Stadtrates, den Soester Anzeiger, die Parteizentralen in Düsseldorf und Berlin, die Mitglieder der NRW-Landesregierung, das Landgericht, den Petitionsausschuss des NRW-Landtages, die Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft, den Presserat. Aber sie alle haben sich auf die Seite des Bürgermeisters bzw. seiner Unterstützer*innen gestellt. 

Darüber hinaus habe ich zahlreiche Vereine, Verbände und Hilfsstellen um Hilfe gebeten, allen voran die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie alle erklärten mir, dass sie mir leider nicht helfen könnten.

Epilog I

Der Staatsanwalt, der meine Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende der WMS, et al eingestellt hat, nahm unschuldigen Geflüchteten 6 Monate in U-Haft

Im August 2023 berichtete der Soester Anzeiger (Brutale Jagdszenen im Penny - Zeugenaussagen erscheinen durch Video in neuem Licht, „Penny-Prozess“ gegen ZUE-Bewohner: Die Anklage bröckelt gewaltig), dass der gleiche Staatsanwalt, der meine Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende, et al mehrfach eingestellt hatte, einen asylsuchenden Algerier für 6 Monate in Untersuchungshaft genommen und wegen dreier mutmaßlicher Straftaten angeklagt hatte, sich vor Gericht aber herausstellte, dass der Algerier in einem Fall nicht der Täter, sondern das Opfer einer Hetzjagd war und bei den beiden anderen Taten im Raum steht, dass der mutmaßliche Täter nicht einmal am Tatort war, sondern mit einer Beinverletzung die Zentrale Unterbringung nicht verlassen konnte.  "Ein Zeuge wurde angesichts einer offensichtlichen Falschaussage an die Wahrheitspflicht erinnert, ein anderer konnte den Angeklagten nicht als Angreifer identifizieren, eine Zeugin konnte sich gar an die Tat, die sie bezeugen sollte, nicht erinnern, wiederum ein anderer Zeuge brachte eine enorme Entlastung, als er aussagte, dass der Mann, der den Ladendetektiv und einen Kunden vor dem Penny verletzt hatte, definitiv ein anderer gewesen sei, als derjenige, der auf der Anklagebank sitzt," so der Soester Anzeiger. Offenbar waren die Videoaufzeichnungen der einen Tat vor der Gerichtsverhandlung nicht ordentlich gesichtet worden, die Videobänder der zweiten Tat waren erst gar nicht sichergestellt worden und auch Angaben des Algerier, er habe krank im Bett gelegen, waren nicht überprüft worden. Schwer zu glauben, dass die fehlende Sorgfalt, Entlastendes zu überprüfen, nichts mit Rassismus zu tun hat. Als nächstes soll nun der mutmaßliche Täter, den man mittlerweile wohl eher als den mutmaßlich Unschuldigen bezeichnen müsste, psychiatrisch begutachtet werden. Ich stellte mir die Frage: Warum, wenn er doch mutmaßlich in keinem der zur Anklage gebrachten Taten der Täter war?
 

Ich kritisierte in einem Kommentar im Soester Anzeiger den Oberstaatsanwalt scharf, sagte, dass es mir schwer falle zu glauben, dass die fehlende Sorgfalt, Entlastendes zu überprüfen, nichts mit Rassismus zu tun habe, stellte die Verbindung zu meiner Strafanzeige gegen den Bürgermeister her und verwies auf diese website. Ein erster User postete: "Menschenverachtend, homophob, rassistisch, ahnungslos, feige und jetzt kommt auch noch Panik und nackte Angst dazu. Die arme CDU."  In einem weiteren Post wurde ich unter einem Nickname verleumdet. Dieser User hatte offenbar intime Kenntnisse, deshalb vermute ich, dass es sich um ein Stadtratsmitglied, ein Mitglieder der Verwaltungsspitze oder jemanden aus deren Umfeld handelt. Behauptet wurde, dass ich während meiner Amtszeit Regeln verletzt hätte, ohne zu nennen, welche das gewesen sein sollen. Als ich dem widersprach und schrieb, dass nicht ich, sondern der Bürgermeister Regeln verletzt hätte, als er  nachweislich planvoll und zielgerichtet im Amt und vor Gericht log, löschte der Soester Anzeiger sämtliche Posts und sperrte die Kommentarfunktion. 


Kurz darauf wurde die U-Haft des Algeriers aufgehoben, ein weiterer Verhandlungstag abgesetzt. Es stellte sich heraus, dass einer der Schöffen "sich nicht mehr in der Lage dazu sehe, das Verfahren fortzuführen."  Die gewählte Formulierung lässt den Eindruck entstehen, dass es sich um einen Gewissenskonflikt handelte. Ein solcher kann aber doch nur entstehen, wenn es Druck gibt, anderes agieren zu müssen, als das eigene Gewissen einem sagt. Und dann frage ich, unter welchem Druck stand der Schöffe und wer hat ihn ausgeübt?  

Das gesamte Gerichtsverfahren musste mit neuen Schöffen neu gestartet werden. Es endete schließlich mit dem Freispruch. Der im ersten Verfahren verantwortlich Strafanwalt, der auch für meine Strafanzeige gegen den Bürgermeister verantwortlich war, vertrat die Anklage nicht mehr, sondern eine Staatsanwältin. Vielleicht wurde sie, die einen nicht deutschen Namen trägt, auch nicht zufällig ausgesucht, um zu demonostrieren, dass die Staatsanwaltschaft nicht rassistisch ist. 

Nichts wurde berichtet über die 6 Personen, die den Algerier durch den Supermarkt gejagt hatten. Waren das Einzelpersonen, die sich zufällig trafen, kam es zufällig zum Streit, der in die Jagt überging oder handelte es sich ein Gruppe, die gezielt Jagt auf einen Asylbewerber machte? Wird die Staatsanwaltschaft Klage gegen diese Personen erheben? 

Öffentliche Stimmung gegen die Geflüchteten

Das alles geschieht vor dem Hintergrund, dass seit Monaten gegen die Geflüchteten in der Zentralen Unterbringung (ZUE) in Soest öffentlich Stimmung gemacht wird. Im April hatte der Bürgermeister einen sog. Brandbrief an die zuständige Landesministerin Paul geschrieben, der nach meinem Dafürhalten der Brief eines Brandstifters ist. Laut Soester Anzeiger framt der Bürgermeister Geflüchtete, die er mit dem abwertenden Begriff „Flüchtlinge“ belegt, a priori erheblich negativ, z.B.

„Durch diese große Anzahl der Flüchtlinge, die sich verstärkt im Innenstadtgebiet und rund um den Bahnhof aufhalten, verändert sich das Stadtbild zunehmend“, schreibt Ruthemeyer – und zwar alles andere als positiv. [...]  Bewohner der ZUE Soest und Echtrop seien „regelmäßig in großen Gruppen im Soester Stadtbild anzutreffen“.

Ich meine mich zu erinnern, dass auch regelmäßig vorwiegend bio-deutsche Rentner:innen aus dem Ruhrgebiet in großen Gruppen im Soester Stadtbild anzutreffen, aber herzlich willkommen sind. Was stört den Bürgermeister an Geflüchteten-Gruppen im Soester Stadtbild? Ich möchte daran erinnern, dass sich Teile des Soester Stadtrates an dem vermeintlich „zu breiten slawischen Gesicht“ und auch dem nicht-deutschen Nachnamen meiner Lebensgefährtin so sehr gestört haben, dass man sie – eine deutsche Akademikerin mit deutscher Mutter und deutschem Vater, bayerischem Einser-Abitur und bayerischen Staatsexamina - nicht für würdig hielt, in die Soester Stadtgesellschaft aufgenommen zu werden und man in der Folge erheblichen Druck auf mich ausgeübt hat, damit ich mich von ihr trennen würde (einerseits sollte ich unbedingt nach Soest ziehen, andererseits war meine Lebensgefährtin aber offenkundig in Soest unerwünscht.) Meine Lebensgefährtin mit ihrem „zu slawischen Gesicht“ hat offenkundig auch das Soester Stadtbild verschandelt.
 
In dem sog. Brandbrief werden Geflüchtete zudem unsubstantiiert mit Kriminalität in Verbindung gebracht: „Polizei und städtisches Ordnungsamt müssten immer häufiger bei „Vorfällen mit Beteiligung von Flüchtlingen“ eingreifen“. Was sind „Vorfälle mit Beteiligung von Flüchtlingen“? „Beteiligung“ ist eine auffällig vorsichtige Formulierung – kann es sein, dass die Polizei die „Vorfälle“ durch racial profiling selbst induziert? Dass die „Vorfälle“ gar keine Straftaten sind? Dass die Geflüchteten von irgendeinem „Zeugen“ falsch verdächtigt werden, weil es einfach ein Geflüchteter sein muss, der als Täter in Frage kommt? Und was ist ein „Vorfall“? Eine veritable Straftat? Ein Verdacht, dem die Polizei nachging? Die präventive Ansprache von Gruppen, die sich z.B. auf dem Bahnhofsvorplatz aufhielten, ohne dass eine konkrete Gefahr von diesen Gruppen ausging?
 
Der Bürgermeister behauptet weiter eine „deutliche Steigerung der Kriminalität in Soest“ und macht – erneut unsubstantiiert - Geflüchtete dafür verantwortlich. Es wird nicht dargelegt, welche Straftaten angeblich in welchem Umfang zugenommen haben und wie häufig Geflüchtete an diesen Straftaten nachweisbar beteiligt waren und in der Konsequenz strafrechtlich belangt worden sind.

Es ist auch außerordentlich bezeichnend, dass der Bürgermeister, der auch Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW ist, diesen „Brandbrief“ in wesentlichen Teilen vom Soester Anzeiger hat veröffentlichen lassen. Diese Veröffentlichung im Vorwege des Besuchs der Ministerin in Soest wäre objektiv nicht erforderlich gewesen – sie erfolgte aber offen ersichtlich aus einem politischen Grund. Und dieser Grund ist - nach meiner Auffassung - an dem oben dargestellten Framing der Geflüchteten deutlich erkennbar: Die Bevölkerung soll gegen die Geflüchteten aufgehetzt werden, auf dass Soest wieder den bio-deutschen Soestern gehört und nicht mehr kulturell minderwertiges Gesocks das schöne Soester Stadtbild verschandelt. Nach meiner Einschätzung ist es eine rassistische und rechtspopulistische politische Agenda, die hier offen zutage tritt. Dies wiederum beglaubigt, dass der Rassismus und die Homophobie, die meine Lebensgefährtin und ich in Soest erfahren haben, kein bedauerlicher Ausreißer, sondern politisches Programm mindestens in Teilen des Stadtrates war.

Nach dem sog. Brandbrief berichtete auch der Soester Anzeiger hochfrequent über die Geflüchteten. Liest man die Berichte des Soester Anzeigers aber genau, dann gibt es kaum Substantielles zu berichten. So wird über einen Fahrraddiebstahl berichtet oder den Diebstahl eines Portemonnaies, so marginale Straftaten, das über diese sicherlich nichts in der Zeitung stünde, wenn sie ein Deutscher begangen hätte.

Nun sah sich auch die Polizei zu Schwerpunktkontrollen am Bahnhof veranlasst. Aber auch deren Pressemitteilungen lesen sich schwammig. Hier einmal ein Beispiel mit meinen Anmerkungen in [...]:

Kontrollen am Soester Bahnhof: Bundespolizei schreibt fünf Strafanzeigen
Die Bundespolizei hat den Soester Bahnhof im Visier.

Stand: 17.04.2023, 19:18 Uhr

Bei einem Einsatz am Soester Bahnhof hat die Bundespolizei am Freitag sechs Strafverfahren eingeleitet.
Soest – Die Bundespolizei hat am Freitag (14. April) erneut den Soester Bahnhof ins Visier genommen. Bereits bei einem Schwerpunkteinsatz zusammen mit der Polizei Soest vor zwei Wochen seien „viele Erkenntnisse gewonnen“ worden, heißt es in einer Mitteilung der Ordnungsbehörde. [Welche Erkenntnisse wurden gewonnen?] Der Soester Bahnhof bleibe im Blick der Ordnungshüter.

Am Freitag wurden demnach fünf Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. [Welche Drogen und wie viele wurden sichergestellt? Was waren die Nationalitäten der 5 mutmaßlichen Straftäter? Darf man aus der späteren Nennung eines Algeriers und eines Somaliers schließen, dass die anderen drei Deutsche waren?]  Ein 24-jähriger Somalier und ein 18-jähriger Algerier seien beim Handel mit Betäubungsmitteln beobachtet worden. [Seien beobachtet worden? Wurden denn auch Betäubungsmittel sichergestellt? Wenn ja, welche Betäubungsmittel und wie viele? Reden wir über ein bisschen Cannabis oder große Mengen harter Drogen? Darf man daraus, dass nicht gesagt wird, dass der Algerier und der Somalier  in der ZUE wohnen, schließen, dass sie das nicht tun?]

Der Algerier soll der Mitteilung zufolge zivile Polizeikräfte mit dem Tode bedroht haben. [Wie ernstzunehmend war die Drohung? Hat er nur choloerisch gepöbelt oder z.B. mit einem Messer gedroht?] Ein 35-jähriger Eritreer wurde verhaftet, weil gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vorlag. [Der hat mit der ZUE in Soest offenbar nichts zu tun, sondern wohnt im Einzugsbereich der Staatsanwaltschaft Paderborn.] Es stand noch eine Restgeldstrafe von 610 Euro aus einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs aus. [Er hat auch keine Passanten am Bahnhof bedroht, sondern lediglich eine Strafe nicht bezahlt.] Durch die Zahlung der Strafe habe der Mann die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 61 Tagen abwenden können.

Bei einem 15-Jährigen beschlagnahmten die Beamten ein griffbereit im Hosenbund geführtes Jagdmesser. [Der hier ist offenbar Deutscher, sonst würde die Polizei wohl seine Nationalität enthüllen. Der allerdings ist wirklich gefährlich.] Der Jugendliche wurde den Erziehungsberechtigten übergeben, heißt es. Darüber hinaus wurden zwei Aufenthaltsermittlungen von Staatsanwaltschaften festgestellt.
 
 [Insgesamt ist festzustellen, dass offenbar kein Bewohner der ZUE unter denjenigen war, gegen die Strafanzeige erstattet wurde.]

Die Fraktionsmitglieder von Bündnis 90/ Die Grünen stellten sich nach dem sog. Brandbrief nicht etwa vor ihre vom Bürgermeister öffentlich angegriffene Ministerin, distanzierten sich nicht von der unsäglichen Sprache und den unsäglichen Narrativen des Bürgermeisters, die ihrem bundesdeutschen Markenkern vehement widersprechen. Im Gegenteil sprangen sie auf den Zug des Bürgermeisters auf, machten eine Stadtbesichtigung, um sich selbst ein Bild von der „Sicherheitslage“ in Soest zu machen." Sie verwendeten z.T. sogar die gleichen Narrative. Auch sie sprechen z.B. von "Auswirkungen auf das Stadtbild".

Am meisten hat mich die Passage über den Theodor-Heuss-Park erschüttert: „Auch hier spielen Familien mit ihren Kindern. Im Laufe des Abends kommen auch Menschen mit Migrationshintergrund in die Anlage, aber von einem schlechten Sicherheitsgefühl ist nichts zu spüren.“ Woran erkennen die Grünen denn Menschen mit Migrationshintergrund? Machen wir uns nichts vor, vermutlich an der Hautfarbe. Aber viele Menschen mit nicht weißer Hautfarbe sind längst Deutsche, zum Teil seit Jahrzehnten. Hier wird der Eindruck erzeugt, dass das Sicherheitsgefühl nicht eingeschränkt ist, obwohl Menschen mit Migrationshintergrund im Park sind. Damit wird insinuiert, dass Menschen mit Migrationshintergrund normalerweise gefährlich sind. Zudem wird hier ein Gegensatz aufgemacht zwischen Familien und Menschen mit Migrationshintergrund. Gab es unter den Familien keine Familienmitglieder mit Migrationshintergrund? Und woran haben die Grünen erkannt, dass es keine Familienmitglieder mit Einwanderungsgeschichte gab?

Ich habe nach dem sog. Brandbrief des Bürgermeister sofort meine Befürchtung ausgesprochen, dass diese unsägliche Sprache und diese unsäglichen Narrative die AfD triggern werden. Und genauso kam es. Am 21.07.2023 demonstrierte die AfD. Laut Soester Anzeiger vom 14.7.2023 wollte sie mit der Demonstration den Bürgermeister zu unterstützen: "Er erklärte, dass es bei der Kundgebung um 14 Uhr vor allem um die ZUE-Situation in Soest gehen soll. ‚Der Bürgermeister wird hier von der Landesregierung im Stich gelassen‘, so Höing." 

Nun erst trat auch die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, die sich im Übrigen auch an fast allem, was uns in Soest passiert ist, aktiv beteiligt hat, auf den Plan und organisierten eine Gegendemonstration. Jutta Maybaum, stellvertretende Bürgermeisterin erklärte, dass man ein Zeichen setzen wolle, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Ich habe daraufhin öffentlich gefragt: "Muß erst AfD draufstehen, damit die Soester GRÜNEN fremdenfeindliche und rassistische Sprache und Politik erkennen und nicht sogar selbst übernehmen?"

Nur die Fraktion der SPD
beteiligte sich an dieser Demostration, CDU, FDP, BG und SO hingegen nicht.

Am 26.8.2023 schrieb dann die CDU einen Brief an die Ministerin Faeser. Dieser Brief schließt zwar nicht in der Sprache, aber doch in den Narrativen an. So wird beispielsweise der Eindruck erzeugt, dass die Bewohner*innen für die Zunahme der Ladendiebstähle verantwortlich sind. Die Polizei hingegen bestätigt diesen Zusammenhang nicht.
 
Genauso wird insinuiert, dass die Zunahme tätlicher Übergriffe auf die Bewohner*innen der ZUE zurückzuführen ist. Liest man das Schreiben der CDU genau, bestätigen die Polizei und die Polizeistatistik auch hier nur, dass diese Taten zugenommen haben, bringen sie aber nicht in den Zusammenhang mit der ZUE. Und wie oben geschildert, hat der Soester Anzeiger trotz hochfrequenter Berichterstattung kaum schwerwiegende Straftaten von ZUE-Bewohner*innen zu berichten.
 
Das Schreiben der CDU legt zudem einen Schwerpunkt auf die Forderung nach schneller Rückführung. Dazu einmal ein paar Fakten: Ende 2022 befanden sich gut 3 Mio. Geflüchtete in Deutschland. Von den insgesamt 304.308 ausreisepflichtigen Ausländer*innen in Deutschland waren 248.145 geduldet. Maximal können also nur 56.000 Menschen abgeschoben werden, das sind weniger als 2 % der derzeit in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Hier wird ein Nebenthema populistisch aufgeblasen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Abschiebungen nicht an der derzeitigen Regierung scheitern, sondern hauptsächlich an den Herkunftsländern. Und auch in der 16-jährigen Regierungszeit der CDU gelang es nicht, Rücknahmeabkommen mit diesen Ländern zu schließen.
 
Dass sich mehr Bürger*innen an die CDU wenden und sagen, dass sie sich nicht mehr sicher fühlen, das glaube ich. Die Frage ist aber, ob sie sich vor einer realen Gefahr fürchten, die von den Bewohner*innen der ZUE ausgeht oder ob die Angst mindestens zum Teil subjektiv ist – mindestens mitausgelöst durch die clickbait-getriebene Berichterstattung des Soester Anzeigers und die Stimmungsmache der Politik.

Epilog II:

Das Amts- und Rechtsstaatsverständnis des NRW Justizministers Dr. Limbachs 

Oben habe ich die dem Justizminister weisungsgebundene (General)Staatsanwaltschaft viel kritisiert.

Im Verfahren gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzenden et al habe ich kritisiert, dass


  • der Oberstaatsanwalt die Berechnung der Verfristung zur Erstattung der Strafanzeige an sich selbst gezogen hat, nur um dann auf der Basis einer offensichtlich falsch berechneten Verfristung einzustellen,

  • die genehmigte Akteneinsicht nur lückenhaft erfüllt wurde, die Generalstaatsanwaltschaft zunächst bestritt, dass es mehr Akten als die ausgehändigten gab und die vollständigen Akten erst nach zwei Beschwerden im Justizministerium ausgehändigt wurden,

  • die Generalstaatsanwaltschaft meine Beschwerde 14 Monate nicht bearbeitet hat und erst tätig wurde, nachdem ich eine Petition beim Landtag einreichte, weil ich befürchtete, dass das Verfahren absichtlich so lange verschleppt wird, dass die Verfolgungsverjährung eintritt,

  • die Staatsanwaltschaft nicht einmal Ermittlungen eingeleitet hat,


  • die Gründe der Einstellung des Verfahrens meiner Meinung nach abstrus sind und dass diese Einstellungsgründe nicht begründet wurden. So wurde nicht begründet, warum die Frist zur Erstattung der Strafanzeige verstrichen sein sollte, warum die Lügen aus der Nichtwiederwahlkampagne 2020 bereits 2021 verjährt sein sollten, warum die Lügen nur Überspitzungen und subjektive Einstellungen meiner Leistungen, aber keine Tatsachenbehauptungen sein sollen. All das ist nach meiner Auffassung grober Unsinn, so dass es mich nicht verwundert, dass die (General)Staatsanwaltschaft nicht einmal den Versuch der Begründung unternommen hat.


Im Verfahren gegen die Aushilfskraft habe ich kritisiert, dass

  • auch hier keine Ermittlungen aufgenommen wurden und

  • das Verfahren wegen angeblich fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt wurde, obwohl es um die nachträgliche Legitimierung einer öffentlichen Ratsentscheidung (meiner Nichtwiederwahl) ging, obwohl es Hinweise darauf gab, dass die Hilfskraft vom Bürgermeister instrumentalisiert worden war und obwohl auch Nötigung im Raum stand und

  • auch hier die Begründung für den Einstellungsgrund feht, also warum es angeblich kein öffentliches Interesse geben soll.

Ferner habe ich die Staatsanwaltschaft kritisiert, weil sie kein Verfahren wegen Nötigung und Parteiverrat gegen den Hausanwalt des "Konzern" Stadt Soest eingeleitet hat, obwohl sie im Strafverfahren gegen die Hilfskraft Kenntnis von dessen Drohungen erhalten hatte.

Zuletzt gibt es eine weitere Strafanzeige von mir, die seit Dezember 2022 unbearbeitet ist.


Den Justizminister habe ich noch am Tag seiner Ernennung über den Vorgang informiert und ihn immer wieder aufgefordert, seine Staatsanwaltschaft aufzufordern, endlich tätig zu werden und darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird. 
 

All dies geschieht nach meiner festen Überzeugung, um insbesondere den Bürgermeister vor Strafverfolgung, politischen Konsequenzen und die Stadt Soest vor hohen Schadenersatzzahlungen zu schützen. 


Nun stellt sich heraus, dass das Amts- und Rechtsstaatsverständnis von Dr. Limbach nicht nur in meinem Fall kritisch zu beurteilen ist. So steht er im Oktober 2023 in heftiger Kritik, weil er die Cum-Ex Oberstaatsanwältin Brorhilker entmachten wollte und seit ca. einem Jahr Unterlagen für den Hamburger Cum-Ex Untersuchungsausschuss zurückhält, so dass der Eindruck entstanden ist, dass er den Bundeskanzler vor Strafverfolgung und politischen Konsequenzen schützen will. Ferner steht er in der Kritik, weil er eine Dutzfreundin nachträglich in das Bewerbungsverfahren für den Posten der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes aufgenommen und vorgeschlagen hat. Zwei Gerichte haben das mittlerweile gestoppt und ein Gericht hat das Vorgehen von Dr. Limbach nicht nur als  „fehlerhaft“ und „unzulässig“, sondern auch als„manipulativ“ und „rechtswidrig“ bewertet.


Ich sehe durchaus Parallelen in all dem und charakterisiere die Vorgänge als politische Justiz nach Gutsherrenart. Ich bin mir sicher, dass  das Vertrauen in den Rechtsstaat so schwer beschädigt wird und halte zur Wiederherstellung des Vertrauens den Rücktritt des Dr. Limbach für dringend erforderlich.

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