Meine Amtszeit als Geschäftsführerin der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH

"Soest ist und bleibt ein beschauliches Städtchen. Seine eingesessenen BürgerInnen und Bürger tun sich schwer mit Menschen, die aus den tradierten und verankerten Rollenbildern fallen. [...] Erfolgreiche, lesbische, feministische Frauen fallen aus diesen Rollenbildern und erzeugen damit manchmal Befremden", so schrieb uns ein Ratsmitglied.

Ich, eine offen lesbisch lebende Frau, war Geschäftsführerin der Wirtschaft- und Marketing Soest GmbH (WMS). Heute weiß ich, dass der Bürgermeister von einem sehr frühen Zeitpunkt an fieberhaft nach Belastendem suchte, mit dem er mich trotz meiner herausragenden Leistungen aus meinem Amt als Geschäftsführerin einer kommunalen Tochtergesellschaft abberufen, aber mindestens meine Wiederbestellung verhindern konnte. Als er trotz seines großen Belastungseifers NICHTS fand, setzte er  planvoll und zielgerichtet falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt. Die Lügen bedienten die misogynen und homophoben Stereotyen des Mannweibes und der Kampflesbe - aggressiv, proletenhaft, nicht bürgerlich - und waren vielleicht gerade deshalb so erfolgreich.

Am Tag, als meine bevorstehende Nichtwiederwahl vom (Aufsichts)Rat an die Presse durchgestochen wurde und ich davon ausgehen musste, dass die Presse auch Kenntnis über Verleumdungen hatte, die mir als Gerüchte bruchstückhaft und verzerrt zugetragen worden waren, sah ich mich gezwungen, der Presse zuvorzukommen und ein langes, differenziertes Interview zu geben, in dem ich u.a. meiner Überzeugung Ausdruck verlieh, dass auch Misogynie und Homophobie eine gewichtige Rolle gespielt hatten.

Statt meine Vorwürfe souverän aufzuarbeiten, kündigte mir der Stadtrat fristlos: dies sei eine boshafte, ehrverletzende falsche Tatsachenbehauptung.

Hinter den Kacheln (bitte klicken Sie auf die Kacheln) finden Sie detailliert die Funktionsmechanismen der Diskriminierung und eine gesellschaftspolitische Einordnung. Bitte beachten Sie, dass der Text unter den Kacheln mit dem Kapitel "Nach meiner Amtszeit" fortgesetzt wird.

Nach meiner Amtszeit

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Als ich gegen die fristlose Kündigung klagte, ließ der Aufsichtsrat zumindest einen Teil der Verleumdungen vor Gericht schriftlich wiederholen und fügte neue Lügen hinzu. So erfuhr ich, mit welchen Verleumdungen der Bürgermeister und ggf. weitere (Aufsichts)Ratsmitglieder konkret meine Nichtwiederwahl betrieben hatten und konnte diese Lügen entlarven. Aber Aufsichtsrat und Stadtrat zogen nicht etwa den Bürgermeister zur Verantwortung, sondern kündigten mir ein zweites Mal fristlos.

Zu diesem Zeitpunkt wurde in den wikipedia-Eintrag zu mir wie folgt ergänzt:  


Kontroverses

Das Ende von Dobbersteins Tätigkeit in Soest wurde von gegenseitigen, schweren öffentlichen Vorwürfen begleitet. Dobberstein warf der Soester Politik Frauenfeindlichkeit und Homophobie vor,[21] der Bürgermeister wies die Vorwürfe entschieden zurück, Dobberstein wurde erst freigestellt und dann fristlos gekündigt.[22]


Die Zeitungsartikel des Soester Anzeigers, die wie oben geschildert systematisch eine Täter-Opfer-Umgekehr betrieben und weitere Lügen des Bürgermeisters und seines Umfeldes verbreiteten, wurden also auch über den wikipedia-Eintrag zu meiner Person verbreitet.

Ich erstattete Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die Mitglieder des Aufsichtsrates und gegen Unbekannt wegen Verleumdung,  versuchten Prozessbetruges und wegen sämtlicher anderer in Betracht kommender Delikte.

21 Monate hat die WMS, vertreten durch den Aufsichtsrat, mir kein Zeugnis ausgestellt. Das dann ausgestellte Zeugnis lässt einen großen Teil meiner Leistungen weg, quantifiziert die verbleibenden nicht, gewichtet diese falsch und perpetuiert die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne. Es wäre ein Todesurteil in jedem Bewerbungsprozess. Nur 4 Tage vor Zeugniserstellung bestellte sich die Rechtsanwältin der WMS auch als Rechtsanwältin des Bürgermeisters und nahm Akteneinsicht in das Strafverfahren. Allein der zeitliche Kontext deutet darauf hin, dass sie sich für den Bürgermeister erkundigte, was sie als Rechtsanwältin der WMS nicht in das Zeugnis schreiben durfte, damit es nicht auch als Schuldeingeständnis im Strafverfahren gegen den Bürgermeister gewertet werden kann.

Das Landgericht Arnsberg hat die Klage gegen die fristlose Kündigung abgewiesen, ohne jedoch die Verleumdungen sowie weitere Pflichtverletzungen des Bürgermeisters und/oder ggf. weiterer (Aufsichts)Ratsmitglieder in seiner Sachverhaltsdarstellung auch nur zu erwähnen und hat nicht in Abwägung gebracht, dass erst die Verleumdungen und die Durchstechereien der (Aufsichts)Ratsmitglieder an die Presse  in den Tagen, Wochen und Monaten vor dem Wahltermin mich in die Notlage brachten, in der ich glaubte, mich nicht mehr anders zur Wehr setzen zu können, als selbst an die Öffentlichkeit zu gehen. Indem das Landgericht die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne und deren Wiederholung und Ergänzung vor Gericht nicht erwähnte, schützte das Landgericht die Mitglieder des Aufsichtsrates und vor allem den Bürgermeister vor der gerichtlichen Feststellung ihrer Verleumdungen und damit auch vor politischen Konsequenzen. Ich bin deshalb der Überzeugung, dass hier nicht nur ein Urteil auf der Basis einer fehlerhaften Abwägung gefällt wurde, sondern auch das Recht gebeugt wurde. 
 
Meine Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al  hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg im Sommer und Herbst 2021 zwei Mal eingestellt. Die erste Einstellung wurde damit begründet, dass der Strafantrag zu spät gestellt worden sei, wobei die Verfristung auf den ersten Blick erkennbar falsch berechnet wurde.  

Nach der Wiederaufnahme räumte der Oberstaatsanwalt zwar ein, dass der Strafantrag rechtzeitig gestellt wurde, behauptet in Bezug auf die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne nun aber, dass die Vorkommnisse trotzdem zu weit zurück lägen, ohne aber zu begründen, wie er dazu kommt, dass die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten sein soll. Entscheidend ist ja nicht, wann die Vorgänge, über die gelogen wurde, geschehen sind, sondern wann darüber gelogen wurde. Der Aufsichtsrat hat, was ich zur Strafanzeige gebracht habe, ausdrücklich als Nichtwiederwahlgründe vorgetragen. Also wurden diese Behauptungen im Meinungsbildungsprozess vor dem Wiederwahltermin eingesetzt, ein Zeitraum, für den die Verjährung nicht eingetreten war.


Als weiteren erneuten Einstellungsgrund nannte der Oberstaatsanwalt, dass es sich bei dem, was ich angezeigt hatte, lediglich um Überspitzungen handele, die vor Gericht erlaubt seien und um subjektive Einschätzungen meiner Leistungen. Dabei hatte ich meine Anzeige bewusst gerade nur auf falsche Tatsachenbehauptungen beschränkt. So behauptete der Bürgermeister beispielsweise, dass ich ohne Absprache an die russische Botschaft herangetreten sei und leitete daraus ab, dass man mit mir nicht zusammenarbeiten könne. Tatsächlich gibt es einen Emailverkehr, der beweist, dass ich gegen meinen erklärten Willen, auf ausdrückliche Anweisung des Bürgermeisters an die russische Botschaft herangetreten bin. Die Behauptung, ich sei ohne Absprache an die russische Botschaft herangetreten, ist weder eine Zuspitzung bzw. unnötig scharf formuliert noch eine subjektive Einschätzung meiner Leistung, es ist eine falsche Tatsachenbehauptung, eine Verleumdung.


Am 16.11.2021 legte ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein, die 14 Monate nicht bearbeitet wurde. Nach einem Jahr beschwerte ich mich im Justizministerium: Es falle mir schwer zu glauben, dass das Verfahren hier nicht absichtlich verschleppt werde, um die Verfolgungsverjährung für die Verleumdungen aus der Nichtwiederwahlkampagne tatsächlich eintreten zu lassen. Vor dem Hintergrund dieser Befürchtung richtete ich am 25.11.2022 auch eine Petition an den NRW-Landtag.

Am 13.01.2023, in Kenntnis meiner Petition, wies die Generalstaatsanwaltschaft meine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Bürgermeister et al zurück, das Verfahren ist damit endgültig eingestellt. Mit wenigen, dürren Worten schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm der Staatsanwaltschaft Arnsberg an. Ich halte die Einstellung für Rechtsbeugung zum Schutz des Bürgermeisters und weiterer (Aufsichts)Ratsmitglieder.

Die Petition wurde erst in der dritten KW 2023 in das Verfahren gegeben. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde das Justizministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert, also erst nachdem das Strafverfahren bereits eingestellt war.

Da die (General)Staatsanwalt dem NRW-Justizminister weisungsgebunden ist, ist für den Verfahrensablauf und die Einstellung des Strafverfahrens das Justizministerium verantwortlich. Seit 2020 habe ich die Parteispitzen in Düsseldorf und Berlin  insbesondere von Grünen und CDU und die zuständigen Minister*innen immer wieder informiert und um Hilfe gebeten. Ich habe den Parteispitzen damit auch die Möglichkeit gegeben, auf ihre Ortsebene einzuwirken, bevor die Auseinandersetzung eskaliert. Ich erhielt nie eine Reaktion. Dabei versichert die Landesregierung immer wieder und zuletzt in ihrer Regierungserklärung  am 31.8.2022:

 

"Diskriminierung und Gewalt gegen queere Menschen treten wir konsequent entgegen und zeigen Null Toleranz gegen alle Formen gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit." 



Drohung, meine Schuld- und Prozessunfähigkeit gerichtlich feststellen zu lassen, d.h. mir meine Zurechnungsfähigkeit zu entziehen und mich unter Betreuung stellen zu lassen

Kurz vor Weihnachten 2022 postete eine Aushilfskraft der WMS auf meinem facebook-Account und behauptete u.a., dass alle Probleme mit Mitarbeiter*innen, die es - wie in jedem Unternehmen - unbestritten gab, allein in meiner Person begründet waren. Das war leicht als Verleumdung zu entlarven, denn es gibt ein externes Gutachten, Abmahnungen und Schriftsätze aus Arbeitsgerichtsprozessen, die beweisen, dass es mit mehreren Mitarbeitern Probleme gab, die in deren unmotivierter Arbeitseinstellung, schlechten Arbeitsergebnissen und schlechter Mitarbeiter*innenführung begründet waren. Darüber hinaus deutete vieles darauf hin, dass die Mini-Jobberin, eine Rentnerin, die vor ihrer Verrentung lange Jahre in der Stadtverwaltung gearbeitet hatte und als Aushilfskraft nur in öffentlichen Kundenbereichen arbeitete, also keinen Einblick in die Kerngeschäftsfelder des Unternehmens hatte und Mitarbeiter*innenprobleme deshalb nicht beurteilen kann, hier nicht aus eigenem Antrieb handelte.

Ich ließ diese Aushilfskraft wegen ihrer Verleumdungen in dem Post abmahnen, ein ganz übliches Vorgehen. Aber trotz der erdrückenden Beweislast unterzeichnete diese die Unterlassungserklärung nicht und beauftragte einen Rechtsanwalt, der als einer der Hausanwälte der Stadtverwaltung und deren Konzerntöchtern (Stadtwerke, Klinikum, WMS) agiert. Dieser Rechtsanwalt hatte mich bei einigen Mitarbeiterproblemen beraten. Mindestens z.T. war ich seinen Empfehlungen unter seinem Zutun gefolgt .

Und dieser Rechtsanwalt verhandelte nun nicht etwa, sondern droht, dass - sollte ich auf Unterlassung klagen - er meine Prozessfähigkeit überprüfen lassen werde. Das ist eine ganz und gar unangemessene und ungewöhnliche Reaktion. Und es ist für mich auch unplausibel, dass die Aushilfskraft, der ich naturgemäß nur selten begegnet bin, die ich kaum kenne und die mich kaum kennt, nun so besessen von mir ist, dass sie einen sicherlich fünfstelligen Betrag in die Hand nehmen möchte, um meine Prozessfähigkeit von einem Gutachter prüfen zu lassen.

Die Wahl eines der Hausanwälte des "Konzerns" Stadt und diese ungewöhnliche Reaktion auf eine einfache Unterlassungsklage bestärken mich in meiner Ansicht, dass die Aushilfskraft hier nur als Stellvertreterin agiert und es auch nicht um den Post selbst geht, sondern um ganz anderes. Ich verstehe die Drohung dieses Rechtsanwaltes deshalb als allgemeine Warnung aus dem Konzern Stadt, dass wenn ich mich weiter gegen die Rufschädigung in Zusammenhang mit meiner Nichtwiederwahl und fristlosen Kündigung wehren sollte, der Versuch unternommen wird, mich für unzurechnungsfähig erklären zu lassen. 

Wenige Tage später hat der Rechtsanwalt nachgelegt: "Die Lektüre des mir bisher vorliegenden Schriftverkehrs legt es nahe, den ein oder anderen Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung zur Anzeige zu bringen. Bei dieser Gelegenheit müsste dann auch die Frage Ihrer Schuldfähigkeit geprüft werden." Ich verstehe das als einen erneuten Versuch, mich einzuschüchtern, diesmal mit der Ankündigung, selbst ein Verfahren zu initiieren, in dem er die Überprüfung meiner Zurechnungsfähigkeit beantragen lassen kann.


Der (Aufsichts)Rat hat sich bisher weder von demfb- Post der Mini-Jobberin, noch von dem Vorgehen des Rechtsanwaltes distanziert.

Es gibt genug Beispiele, in denen gesunden Menschen als psychisch krank begutachtet wurden, z.B. in der sog.  

Steuerfahnder-Affäre, bei der Steuerfahndern nach der erfolgreichen Ausübung ihrer Dienstpflichten  (Durchsuchung Vorstandsetage Commerzbank) in Gutachten attestiert wurde, unter einer unheilbaren paranoid-querulatorische Entwicklung und An,passungsstörung zu leiden und man sie deshalb zwangspensionierte. Ein anderes Beispiel ist Gustl Mollath, den man als schuldunfähig begutachtete und in den  psychiatrischen Maßregelvollzug einwies, nachdem er über Schwarzgeldgeschäfte bei der Unicredit Bank gesprochen hatte. Die Gefahr ist also real und die Drohung wurde bereits mehrfach ausgesprochen.

Es entspricht typischen Mustern, dass Menschen, die sich wehren, als bad, mad und/ oder sad diskreditiert werden. Am Tag, nachdem ich öffentlich gesagt hatte, dass auch Misogynie und Homophobie eine Rolle bei meiner Nichtwiederwahl gespielt hatten, echauffierten sich der Bürgermeister und sein Umfeld und ich wurde als "bad" dargestellt: unerhört, beispiellos, eine boshafte falsche Tatsachenbehauptung sei das.

Nun ist offenbar die Argumentation "mad" an der Reihe. Ganz ähnliches erfährt gerade - im  Januar 2023 - Prinz Harry. Er wird nicht nur beschuldigt, seine Familie und die Institution der Monarchie zu zerstören (bad) und bedauert, weil er ein so fröhlicher Mann gewesen sei, bevor er Meghan traf, jetzt aber so depressiv (sad) sei, sondern auch, verrückt zu sein (mad): Royal family thinks Prince Harry has been ‘kidnapped by a cult of psychotherapy and Meghan’


Tatsächlich bin ich nicht labil, depressiv oder suizidgefährdet. Die Beweise für meine herausragenden Leistungen, für die Misogynie, die Homophobie, den Rassismus, die planvollen und zielgerichteten Lügen aus der Nichtwiederwahlkampagne und für die Rechtsbeugung liegen so klar als hard facts schwarz auf weiß auf dem Tisch, dass ich selbst keinen Zweifel habe, dass die Schuld für alles, was geschehen ist und noch geschieht, allein beim (Aufsichts)Rat und insbesondere dem Bürgermeister sowie den Justizbehörden liegen. Mein Selbstbewusstsein ist deshalb intakt. Versuche der Politik, mir zu suggerieren, ich sei verrückt und brauchte psychologische Hilfe, erkenne ich klar als Gaslighting. Versuche aus der Politik, mir nahezulegen, eine andere Rechtsanwältin als meine Lebensgefährtin zu beauftragen, erkenne ich klar als den Versuch, einen Keil zwischen mich und meine Lebensgefährtin zu treiben und mich von meiner größten Unterstützerin zu trennen. Und allen, die glauben, dass meine Lebensgefährtin mich in die Eskalation treibt – und damit im Übrigen das Narrativ fortführen, dass meine Lebensgefährtin der Mann in unserer Beziehung sei, sei gesagt, dass ich selbst im Drivers Seat sitze. Ich erlaube auch dem Aufsichtsrat und insbesondere der Vorsitzende und ihrer Stellvertreterin nicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen, indem immer wieder behauptet wird: „das macht alles die Kanzlei, wir können da nichts tun“. Der Aufsichtsrat ist der Auftraggeber der Kanzlei und bestimmt die Strategie und ist damit verantwortlich.

Ich hatte Strafanzeige gegen die Mini-Jobberin erstattet. Am 3.2.2023, wenige Tage nachdem ich der Staatsanwaltschaft die Schreiben des Hausanwaltes zur Kenntniss gegeben hatte, hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg dieses Strafverfahren gegen die Aushilfskraft eingestellt, weil sie kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennen könne. Dabei ging es der Aushilfskraft erkennbar darum, meine Tätigkeit als Geschäftsführerin einer öffentlichen Gesellschaft zu kritisieren und damit meine Nichtwiederwahl und die fristlose Kündigung nachträglich politisch zu legitimieren. Ferner hatte ich der Staatsanwaltschaft Hinweise geliefert, dass es plausibel ist, dass die Aushilfskraft hier nicht aus Eigeninitiative handelte und es bei dem Post auch darum ging, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu provozieren, in deren Rahmen meine Prozessunfähigkeit überprüft werden sollte oder mich durch die Drohung eines solchen Verfahrens mindestens so einzuschüchtern, dass ich aufhöre, öffentlich zu behaupten, dass bei meiner Nichtwiederwahl auch Misogynie und Homophobie eine gewichtige Rolle gespielt hatten. All das ist nach meinem Dafürhalten sehr wohl von öffentlichem Interesse. Das Verfahren wurde im Übrigen nicht von einem Amtsanwalt oder nachgeordneten Staatsanwalt bearbeitet, sondern von einer Oberstaatsanwältin, also der Gruppenleiterin. Für die Staatsanwaltschaft war der Vorgang also wichtig, warum dann nicht auch für die Öffentlichkeit?

Registrierung meines Falles bei der Meldestelle für Antifeminismus 

Die Amadeu Antonio Stiftung hat im Februar 2023 eine Meldestelle für Antifeminismus eingerichtet, gefördert von der Bundesregierung. Gleich in den ersten Tagen habe ich meinen Fall dort gemeldet.  Am 21.2.2023 hat mir die Amadeu Antonio Stiftung mitgeteilt, dass sie meinen Fall registriert hat und ihn als antifeministische und homofeindliche Diskriminierung bewertet:

"herzlichen Dank für Ihre Meldung, die wir in unsere Dokumentation aufgenommen haben. Wir möchten uns ausdrücklich für die ausführlichen Darlegungen bedanken, die strukturellen und systemischen Dimensionen mit der die misogynen und homophoben Einstellungen und Vorwürfe gegen Sie in den letzten Jahren Einfluss genommen haben, werden sehr deutlich. Es wird auch deutlich, dass Sie im rechtlichen Bereich bereits Wege beschritten haben und dass auch hier, wie sie es treffend schreiben, typische misogyne Muster ablaufen. Homofeindliche Diskriminierung und Ausgrenzung über so viele Jahre hinweg ist eine immense Belastung."
 

Einer der ersten registrierten Fälle ist also nicht ein Fall am Rande der Gesellschaft, sondern in der Mitte der Gesellschaft, sogar im Zentrum der demokratischen Institutionen. Verantwortlich sind ein Bürgermeister, ein gesamter Stadtrat, ein Richter, Ober- und Generalstaatsanwälte, der NRW-Justizminister, dem die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und die Parteispitzen in Düsseldorf und Berlin, die ihre Amtsträger auf der Ortsebene unbehelligt agieren und viel Platz für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gelassen haben.


Seit der Nichtwiederwahl habe ich  mich an viele Stellen um Hilfe gewandt. Immer wieder bin ich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwiesen worden, zuletzt auch von der Amadeu Antonio Stiftung und der Magnus Hirschfeld Stiftung. Tatsächlich habe ich mich in verschiedenen Stadien des Konfliktes immer wieder an die Antidiskriminierungsstelle gewendet, habe immer wieder nur die Antwort erhalten, dass man mir leider nicht helfen können.  Aus ihrem Apparat erhielt ich u.a. folgende Antwort:
 
 „Wir möchten keineswegs ausschließen, dass Sie sich diskriminiert fühlen und können auch verstehen, wie belastend das alles für Sie ist.“

Es wurde also nicht nur in Zweifel gezogen, dass ich diskriminiert wurde, sondern sogar, dass ich mich diskriminiert fühle.

Zuletzt wandte ich mich nach der Drohung, meine Schuld- und Prozessfähigkeit gerichtlich überprüfen lassen zu wollen, an Frau Ataman. Diese ließ mir daraufhin ausrichten, dass sie meine Hilferufe in Zukunft nicht mehr beantworten wird:

" leider können wir Ihnen, wie in der Antwort vom 04.08.2022 geschrieben, nicht weiterhelfen. Wir bedauern, nicht mehr für Sie tun zu können und bitten um Verständnis, dass wir weitere Eingänge nur noch zur Kenntnis nehmen." 

Versuch, die Beweise für die Lügen und meine Leistungen zu unterdrücken

Am Karfreitag 2023 wurde mir das Schreiben einer neuen Rechtsanwaltskanzlei zugestellt, beauftragt durch die WMS. In diesem Schreiben wird im Wesentlichen gefordert, dass ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichne, in der ich mich u.a. zu folgendem verpflichten soll:
 
 „es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, Informationen und/oder Daten, insbesondere vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich personenbezogener Daten der Mitarbeiter/-innen der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH, welche mir im Rahmen Ihrer (sic) Tätigkeit als Geschäftsführerin unserer Mandantschaft in geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten zur Kenntnis gelangt sind, gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit, insbesondere auch gegenüber Mitgliedern des Rates und des Aufsichtsrates der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH und/oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH, mitzuteilen und/ oder auf andere Weise zur Kenntnis zu bringen und/oder auf andere Weise zu verbreiten und/ oder zu verwerten und/ oder zugänglich zu machen und/oder vorstehende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.“ 

 

Die Umstände der Bevollmächtigung der Kanzlei sind seltsam. Sie erfolgte am 3.2.2023, also 12 Tage, nachdem ich den (Aufsichts)Rat gebeten hatte, sich vom Tun ihres Hausanwaltes zu distanzieren. Und obwohl die gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen nun schon seit fast drei Jahren andauern und es deshalb im Aufsichtsrat Allgemeingut sein müsste, dass der Gesellschaftsvertrag festlegt, dass die WMS gegenüber der Geschäftsführung von ihrem Aufsichtsrat vertreten wird, wurde die Bevollmächtigung der Kanzlei nicht von der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern der aktuellen Geschäftsführerin unterschrieben. Der Vollmacht fehlte zudem der Gegenstand der Beauftragung. Meine Rechtsanwältin zweifelte die Bevollmächtigung deshalb an und verlangte die Vorlage des zur Bevollmächtigung notwendigen Aufsichtsratsbeschlusses und die Vorlage einer von der der Aufsichtsratsvorsitzenden unterzeichneten Vollmacht. Nun behaupte die Kanzlei, dass am 2.3.2023,  also erst 4 Wochen nach der Bevollmächtigung der Kanzlei,  ein solcher AR-Beschluss gefasst wurde, legte diesen aber nicht vor. Und obwohl die Kanzlei weiterhin der Auffassung ist, dass die aktuelle Geschäftsführerin vertretungsbefugt ist, schob sie trotzdem eine Vollmacht der Aufsichtsratsvorsitzenden nach, der jedoch der Ort und das Datum der Unterschrift fehlen. 

Seltsam ist auch, dass die Kanzlei mehr als zwei Monate nach ihrer Beauftragung nichts unternahm und die Abmahnung an mich erst am 5.4.2023 versandte.

An der Unterlassungserklärung selbst ist einiges mindestens bemerkenswert, insbesondere

  • dass das Abmahnschreiben keinen einzigen abmahnfähigen Rechtsverstoß aufführt. Konsequent wird auch in der vorgelegten Unterlassungserklärung nicht definiert, worüber ich nach einer Unterzeichnung konkret Stillschweigen zu bewahren hätte. Insbesondere sollen vertrauliche Informationen umfasst werden, also auch Informationen, die nicht der Vertraulichkeit unterliegen. 

    Meiner Einschätzung nach gibt es tatsächlich auch keinen abmahnfähigen Rechtsverstoß, den der Rechtsanwalt hätte benennen können: Bei den meisten Daten handelt es sich um öffentlich zugängliche Informationen aus Jahresabschlüssen, öffentlichen Beschlüssen und Presseberichten. Zudem habe ich Daten zumeist nur relativ benannt, also als Prozentzahl oder als x € über Plan, ohne die Planzahl zu nennen. Und die Zahlen stammen aus Projekten, die abgeschlossen sind, so dass diese der WMS keinen Schaden mehr zufügen können.

    Bei allen auf dieser website veröffentlichten Informationen und Daten habe ich sorgfältig meine Verschwiegenheitsverpflichtung gegen mein eigenes Schutzbedürfnis abgewogen. Daten und Informationen geben ich nur dann preis, wenn diese dazu dienen, die vom Bürgermeister und weiteren (Aufsichts)Ratsmitgliedern in die Welt gesetzten Lügen zu widerlegen.

    Nach meiner Einschätzung kann und darf sich jemand, der planvoll und zielgerichtet lügt, der im Amt und vor Gericht lügt, der den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verletzt, nicht auf die Verschwiegenheitsverpflichtung des Gegenübers berufen, nicht moralisch und nicht juristisch. 


  • dass der Aufsichtsrat, der die WMS gegen mich vertritt, durchsetzen möchte, dass ich ihn selbst dumm halte: Insbesondere soll ich Daten und Informationen auch nicht mehr an Mitglieder des Aufsichtsrates und des Stadtrates weitergeben. Tatsächlich habe ich im Rahmen der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung dem Aufsichtsrat und dem Rat vertrauliche Informationen und Daten gegeben. Diese Gremien sind aber gerade keine Dritten: Der Aufsichtsrat der WMS ist ein Organ der Gesellschaft und der Rat der Stadt Soest ist das Selbstverwaltungsorgan der Alleingesellschafterin der WMS, in dem die Gesellschafterin ihre Willensbildung vollzieht. Und nicht nur vollzieht sich im Rat die Willensbildung der Stadt Soest als der Gesellschafterin der WMS, der Rat hat auch die Aufgabe, die Verwaltung der Stadt Soest einschließlich des Bürgermeisters zu kontrollieren. Der Rat ist damit gleichsam „die Stadt“, also die Gesellschafterin der WMS. Gegenüber diesen Gremien hat die (Ex -) Geschäftsführerin keine Verschwiegenheitsverpflichtung, im Gegenteil haben diese Gremien Anspruch auf Transparenz. 

 
Meiner Einschätzung nach agiert die WMS hier nicht, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, sondern die WMS wird missbraucht, um den Versuch zu unternehmen, nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al nun auch die Beweise für all die im Umlauf befindlichen Lügen und für meine herausragenden Leistungen aus der Welt zu schaffen. Unterschriebe ich, dürfte ich meine Leistungsbilanz nicht einmal mehr Bewerbungsunterlagen beifügen. Stehen blieb allein all die Lügen, die meinen Ruf, meine Karriere und meine wirtschaftliche Existenz vernichten.

Einiges könnte zudem darauf hindeuten, dass hier umgesetzt werden soll, was der Hausanwalt der Stadt Soest im Januar angedroht hat: nach einem Vorwand für eine Strafanzeige oder eine Klage zu suchen, um dann im Verfahren die Schuld- bzw. die Prozessfähigkeit überprüfen zu lassen: 

  • der Vollmacht fehlte der Gegenstand der Beauftragung. Es handelte sich also um eine Blankovollmacht. Der Rechtsanwalt erhielt also keinen konkreten Auftrag, sondern sollte offenbar suchen, wogegen er Strafanzeige erstatten oder Klage erheben kann,

  • worüber ich jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben soll, habe ich bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 auf facebook veröffentlicht und der Rechtsanwalt wurde auch erst zwei Monate nach seiner Beauftragung tätig. In jeder denkbaren Hinsicht wurde also sehr lange gewartet, bevor die Abmahnung versendet wurde.

  • das Schreiben des Rechtsanwaltes stellt in den Raum, dass ich Laptops, IPads, Smartphones und Schlüssel mitgenommen und noch in meinem Besitz habe, ohne aber zu benennen, um welche Geräte und Schlüssel es sich konkret handeln soll. Fast drei Jahre nach meinem Ausscheiden ist auch das ein merkwürdiger Vorwurf, auch angesichts dessen, dass es über alles Übergabe- und Rückgabeprotokolle gibt.


Zurückweisung der Petition

Wie oben geschildert, hatte ich am 25.11.2022 eine Petition an den Landtag gerichtet und darin vor allem auch die Bitte geäußert, den Justizminister aufzufordern, nach 14 Monaten endlich über meine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Bürgermeister et al zu entscheiden und das Verfahren nicht in die Verfolgungsverjährung laufen zu lassen. In Kenntnis der Petition hatte die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren am 13.01.2023 endgültig eingestellt, noch bevor der Petitionsausschuss den Justizminister in der 3. KW 2023 zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte.

Da mir natürlich bewusst ist, dass der Petitionsausschuss Gerichtsurteile und Bescheide der (General)Staatsanwaltschaft nicht überprüfen, ändern und aufheben kann, habe ich am 30.1.2023 meine Bitten an den Petitionsausschuss aktualisiert und wie folgt neu formuliert:

So möchte ich den Petitionsausschuss bitten, festzustellen, dass: 

 

  • das, was wir im Zivilprozess gegen meine fristlose Kündigung geschildert und mit eidesstattlichen Versicherungen hinterlegt haben, als Misogynie, Homophobie und Rassismus zu bewerten ist,
  • die Behauptung, ich spräche mich nicht ab und mein Umgangston sei unangemessen und ich sei deshalb für öffentliche Ämter nicht geeignet, auf falschen Tatsachenbehauptungen beruht,
  •  meine Leistungsbilanz, wie ich sie im Zeugnisentwurf schildere, zutrifft und Behauptungen, meine Leistungsbilanz träfe nicht zu, auf falschen Tatsachenbehauptungen beruht,
  •  nicht alle Probleme, die ich mit Mitarbeiter*innen hatte, allein in meiner Person begründet waren und es vielmehr zahlreiche Probleme gab, die nicht in meiner Person begründet waren.

 
 Ich möchte den Petitionsausschuss ferner bitten, der Stadt Soest zu empfehlen, die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaft- und Marketing GmbH anzuweisen: 

 

  • mir ein Zeugnis in Gemäßheit mit meinem Zeugnisentwurf vom 7.12.2020 auszustellen, 
  • mir den Bruchteil der Überstunden- und Urlaubsansprüche, den ich fordere, auszuzahlen, 
  • nicht selbst oder über Dritte zu versuchen, meine Prozess- oder Schuldunfähigkeit feststellen zu lassen. 

 

Zuletzt möchte ich Sie noch um eines bitten. Der Hausanwalt des „Konzern“ Soest leitet meine Unzurechnungsfähigkeit daraus ab, dass ich mich an den Justizminister und die Parteispitzen um Hilfe gewandt habe. Bitte stellen Sie sicher, dass das Einreichen dieser Petition nicht ebenfalls entsprechend ausgelegt wird und in einem Verfahren zur Überprüfung meiner Prozess- oder Schuldfähigkeit gegen mich verwendet wird. 


 Nun hat mir der Petitionsausschuss am 26.4.2023 folgenden Beschluss mitgeteilt:

 „Das Ministerium der Justiz wird die Petentin auf ihre weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bescheid der Generalstaatsanwältin vom 5.1.2023 zu gegebener Zeit bescheiden.
 
Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es ihm aufgrund der mit Artikel 97 des Grundgesetzes gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit nicht möglich ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, muss das Ergebnis hingenommen werden.

 Die dienstrechtlichen Pflichten u.a. zum Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden wurden durch die in Rede stehende Stadt bzw. die zuständige Kommunalaufsicht beachtet. Kommunalaufsichtsrechtich zu beanstandende Rechtsverstöße der handelnden Personen sind nicht ersichtlich. 

 
Der Petitionsausschuss sieht daher in dieser Hinsicht keinen Anlass der Landesregierung (Ministerium der Justiz und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Maßnahmen zu empfehlen.
 

Auch hinsichtlich des übrigen Vortrages sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit im Sinne der Petition tätig zu werden.“ 


Nun passt dieser Beschluss nicht einmal im Ansatz zu meinen Bitten:

Ich habe den Petitionsausschluss zu keinem Zeitpunkt gebeten, gerichtliche Einschätzungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben. Tatsächlich gab es bisher auch nur eine gerichtliche Auseinandersetzung, in der der Streitgegenstand des Urteils allein und ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Kündigung war, um deren Aufhebung ich in meiner Petition mit keinem Wort gebeten habe.

Insbesondere über das Zeugnis und die Auszahlung von Überstunden- und Urlaubsansprüchen wurde bisher keine gerichtliche Auseinandersetzung geführt. 
 

Ich habe keine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium eingelegt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich im Sommer 2021 bei der Landrätin gegen den Bürgermeister eingereicht hatte, die diese mit der Begründung, sie sei unzuständig abgelehnt hatte ohne in die inhaltliche Überprüfung auch nur einzusteigen, hatte ich nicht zum Gegenstand der Petition gemacht, diese nicht einmal erwähnt. Und ich hatte den Petitionsausschuss auch nicht gebeten, der Landesregierung Maßnahmen zu empfehlen. 

Hier scheint durch, dass die Stadt Soest in ihrer Stellungnahme behauptet hat, dass alles längst gerichtlich entschieden sei. Genau dieses Narrativ ist mir und anderen gegenüber in der letzten Zeit bereits häufiger aus dem Aufsichtsrat heraus geäußert worden. Hier wird erneut das Bild der verrückten Frau erzeugt, der Frau, die Gerichtsurteile nicht anerkennen kann. Leider ist der Petitionsausschuss auf dieses Narrativ eingestiegen.


Worum ich den Petitionsausschuss tatsächlich gebeten habe, wird lediglich in folgendem Satz abgehandelt:

"Auch hinsichtlich des übrigen Vortrages sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit im Sinne der Petition tätig zu werden.“ 


Wie das Landgericht Arnsberg und die (General)Staatsanwaltschaft setzt sich also auch der Petitionsausschuss mit dem Kern der Vorfälle 

- der misogynen, homophoben und (indirekten) rassistischen Diskriminierung, den Lügen des Bürgermeisters und anderer im Amt und vor Gericht sowie dem Vorenthalten selbst grundlegender Rechte wie ein angemessenes Zeugnis und die Auszahlung von Urlaubs- und Überstundenansprüchen -


nicht einmal im Ansatz auseinander, benennt meine Bitten nicht auf und begründet nicht, warum es diese nicht erfüllen kann. Nun gehe ich nicht davon aus, dass dies an mangelnden intellektuellen Fähigkeiten liegt. Selbstverständlich traue ich den Mitgliedern des Petitionsausschusses zu, auf der ersten Seite einer Gerichtsakte nach dem Streitgegenstand zu schauen. Deshalb gehe ich vielmehr davon aus, dass die Mitglieder des Stadtrates, der Richter am Landgericht, die (General)Staatsanwälte, die Mitglieder der Landesregierung, die Parteispitzen und auch der Petitionsausschuss um die Monstrosität des Skandals wissen, wissen, dass jedes Leugnen sie lächerlich machte, wissen, das jedes Einräumen des Skandals die Glaubwürdigkeit der Markenkerne ihrer jeweiligen Parteien auf das Gröbste erschütterte und schreiben deshalb jeweils absichtlich an der Sache vorbei. Nach meinem Eindruck geht es - ähnlich wie lange Zeit in der katholischen Kirche - um den Schutz der Täter*innen in den eigenen Reihen, statt darum, dem Opfer zu helfen.

Nichts hätte den Petitionsausschuss daran gehindert, sich ein eigenes Urteil zu bilden und eine ähnliche Bewertung vorzunehmen wie die Meldestelle für Antifeminismus, die bisher als einzige den Mut hatte, Klartext zu sprechen:

"die strukturellen und systemischen Dimensionen mit der die misogynen und homophoben Einstellungen und Vorwürfe gegen Sie in den letzten Jahren Einfluss genommen haben, werden sehr deutlich. Es wird auch deutlich, dass Sie im rechtlichen Bereich bereits Wege beschritten haben und dass auch hier, wie sie es treffend schreiben, typische misogyne Muster ablaufen."

Der Petitionsausschuss hat gesehen, dass die Einstellung des Strafverfahrens keine Befriedung der Situation, sondern dem Bürgermeister und (Aufsichts)Rat freie Hand schuf, nun erst recht gegen mich vorzugehen. Trotzdem hat der Petitionsausschuss nichts unternommen, den Bürgermeister und den (Aufsichts)Rat zu stoppen. Vielmehr hat der Petitionsausschuss mit seinem Rückzug dem Bürgermeister und dem (Aufsichts)Rat nun erst recht freie Hand gegeben. Ich rechne nun mit allem und habe nach den bisher gemachten Erfahrungen allen Grund, nicht darauf zu vertrauen, dass Gerichte und die Staatsanwaltschaft mich schützen werden.


Schlusswort

Zum Schluss möchte ich betonen, dass ich noch vor der fristlosen Kündigung eine Mediation vorgeschlagen habe und dieses Angebot bis weit ins Jahr 2022 immer wiederholt habe. Ich bin in der Privatwirtschaft sozialisiert. Dort wird man darauf trainiert, in Verhandlungen Lösungen selbst zu gestalten und sich nicht Gerichten auszuliefern. Der Aufsichtsrat hat sich jedoch jeder Verhandlung verweigert und zwingt mich so immer wieder auf den Gerichtsweg.

Im Januar 2023, unter dem Eindruck der Drohungen des Hausanwaltes des "Konzern" Stadt Soest, nach einem Grund für eine Strafanzeige zu suchen und in diesem Verfahren dann meine Schuldfähigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen, haben meine Lebensgefährtin und ich uns entschlossen, auf ein Klageerzwingungsverfahren in Bezug auf die Strafanzeige gegen den Bürgermeister, die AR-Vorsitzende et al, eine Unterlassungsklage gegen die Aushilfskraft der WMS und eine Strafanzeige gegen den genannten Hausanwalt zu verzichten, so schwer uns das auch fiel und so groß die Konsequenzen für meinen Ruf, meine Karriere und meine wirtschaftliche Existenz auch waren. Aber selbst dieser Verzicht auf weitere Auseinandersetzungen hat uns keine Ruhe gebracht, im April 2023 tritt der Aufsichtsrat erneut eine Auseinandersetzung los, die das Potenzial hat, schnell in eine erneute jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung zu eskalieren.
 

Ich habe meinen Job in Soest geliebt und habe das jedem gezeigt. Ich war zugewandt, transparent, freundlich, extrem leistungsbereit und herausragend erfolgreich für die Stadt. Ich war die beste Version meiner selbst. Trotzdem waren ich und noch mehr meine Lebensgefährtin unwillkommen. Das war während meiner Amtszeit eine große Belastung und die fehlende Bereitschaft, in Verhandlungen nach einem versöhnlichen Abschluss zu suchen, ja überhaupt mit uns zu kommunizieren, ist es bis heute. 


Ich wünsche mir bis heute einen versöhnlichen Abschluss, der mir eine Perspektive eröffnet, endlich gehen zu können und bin fest überzeugt, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse auch der Soester Stadtgesellschaft gut tun würde. 

Wenn die (Aufsichts)Ratsmitglieder ihr Bedauern über Geschehnisse der letzten fünf Jahre in dieser Angelegenheit zum Ausdruck brächten, öffentlich eingestehen würden, dass sie damals ihnen vielleicht nicht vollauf bewusste Vorurteile hatten, dass sie sich gegenseitig aufgehetzt haben und aufhetzen haben lassen und dass ihnen dies in den letzten drei Jahren klar geworden ist, würde das die Stadtgesellschaft sehr weit nach vorne bringen und wäre vorbildlich für das ganze Land. 


Es wäre ein Modernisierungsschub für die Soester Stadtgesellschaft, der weitaus wirkmächtiger wäre als es die gutgemeinte Einrichtung von Beratungsstellen für LGBTiQ und das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Kreishaus jemals sein können. Gerade weil es über die kleine Stadt Soest hinauswiese und beispielhaft für die ganze gesellschaftspolitisch verstaubte Republik wäre und Soest wahrscheinlich weltweit positiv als >trailblazing city< bekannt machte. Josefine Paul und Hendrik Wüst wären sicherlich stolz auf Soest und dies mit Recht! 

Sich bei mir und meiner Lebensgefährtin glaubhaft entschuldigen zu können, setzte indes voraus, dass der (Aufsichts)Rat die Geschichte ehrlich aufarbeitet und einen ebenso ehrlichen wie glaubhaften Versuch der Wiedergutmachung unternimmt. Meine Lebensgefährtin und ich wären nach wie vor bereit, einen solchen Weg mitzugehen.

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